Seit 2026 gelten 0,38 € je vollem einfachem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist die Zahl, die du für deinen Arbeitsweg brauchst, aber sie gilt nicht für jede Fahrt in der Pflege. Sobald du zwischen Kliniken, Senioreneinrichtungen oder ambulanten Einsatzorten wechselst, entscheidet die Zuordnung deines Einsatzorts, ob du mit der einfachen Entfernung rechnest oder mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Genau da verlieren viele Pflegekräfte Geld, nicht beim Multiplizieren.
Inhaltsverzeichnis
- Kilometerpauschale 2026 auf einen Blick
- Wie sich der Satz von 0,30 auf 0,38 Euro entwickelt hat
- So berechnest du deine Pauschale Schritt für Schritt
- Erste Tätigkeitsstätte, Dienstreise und Nachweise richtig abgrenzen
- Kilometerpauschale oder Dienstwagen, was sich lohnt
- So arbeitest du bei BREKSTAR
- Häufige Fragen klären und deinen nächsten Schritt wählen
Kilometerpauschale 2026 auf einen Blick
Du kommst vom Spätdienst, steigst ins Auto und hast noch 35 Kilometer bis nach Hause. Auf dem Weg fragst du dich, ob sich diese Strecke wenigstens steuerlich bemerkbar macht. Die Antwort hängt zuerst davon ab, ob deine Einrichtung deine erste Tätigkeitsstätte ist. Ist sie das, setzt du die Entfernungspauschale an, die umgangssprachlich meist Kilometerpauschale genannt wird.
Entscheidend ist nur die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und dieser Tätigkeitsstätte. Du rechnest also nicht Hinweg plus Rückweg, sondern jeden vollen Kilometer einmal pro Arbeitstag. Wie du fährst, spielt für die Pauschale keine Rolle. Sie gilt fürs Auto genauso wie für Bahn, Bus, Fahrrad oder den Fußweg, weil sie den Weg pauschal bewertet und nicht deine tatsächlichen Fahrzeugkosten.
Was bei 220 Arbeitstagen zusammenkommt
Die folgende Rechnung nutzt 220 Arbeitstage nur als Vergleichsbasis. Deine echten Tage stehen in deinem Dienstplan, und bei Teilzeit oder vielen Nachtdienstblöcken sieht deine Summe anders aus.
| Einfacher Arbeitsweg | Pauschale pro Arbeitstag 2026 | Jahresbetrag 2026 (220 Tage) | Jahresbetrag 2025 (220 Tage) |
|---|---|---|---|
| 10 km | 3,80 € | 836 € | 660 € |
| 25 km | 9,50 € | 2.090 € | 1.738 € |
| 40 km | 15,20 € | 3.344 € | 2.992 € |
Der Unterschied zu 2025 entsteht auf den ersten 20 Kilometern. Dafür gab es 2025 nur 0,30 €, erst ab Kilometer 21 den höheren Satz. Seit 2026 fällt diese Staffel weg, was gerade kurze und mittlere Wege spürbar aufwertet. Bei 10 Kilometern sind es in der Beispielrechnung 176 € mehr im Jahr, bei längeren Wegen bleibt der Vorsprung bestehen, wächst aber nicht weiter, weil ab Kilometer 21 schon vorher der höhere Satz galt.
Rechne deinen Weg immer einfach. Wer 30 Kilometer hin und 30 Kilometer zurück als 60 Kilometer ansetzt, verdoppelt die Entfernungspauschale falsch.
Pflege Zeitarbeit ist für viele examinierte Fachkräfte eine realistische Beschäftigungsform, bei der wechselnde Einsatzorte deine Fahrtkostenrechnung verändern können. Firmen wie BREKSTAR arbeiten in genau diesem Modell mit Einsätzen an unterschiedlichen Orten. Deshalb gilt diese Tabelle nur für den klassischen Arbeitsweg zu deiner ersten Tätigkeitsstätte, nicht automatisch für jede Fahrt zu einem Einsatz.
Wie sich der Satz von 0,30 auf 0,38 Euro entwickelt hat
Wenn du alte Steuerunterlagen durchgehst, wirken die Cent Beträge willkürlich. Sie folgen aber einer einfachen Logik: Lange lag der Basissatz bei 0,30 € je Entfernungskilometer, auch für lange Wege. Erst 2021 bekamen Strecken ab dem 21. Kilometer einen höheren Satz von 0,35 €, 2024 stieg dieser Satz auf 0,38 €. Die ersten 20 Kilometer blieben in diesen Jahren bei 0,30 €.
Für 2026 wird mit durchgehend 0,38 € je Entfernungskilometer gerechnet. Der Sprung wirkt deshalb vor allem auf den ersten 20 Kilometern. Bei 10 Kilometern Arbeitsweg sind das 0,80 € mehr pro Arbeitstag, bei 25 Kilometern 1,60 € mehr, weil der Wechsel nur die ersten 20 Kilometer betrifft und ab Kilometer 21 vorher schon der höhere Satz lief.
Welcher Satz für dein Jahr gilt
Prüf ältere Fahrten immer mit dem Satz des Jahres, in dem du gefahren bist. Eine Steuererklärung für 2025, die du erst 2026 abgibst, bleibt eine Rechnung für 2025.
| Zeitraum | Satz für die ersten 20 km | Satz ab dem 21. km |
|---|---|---|
| Bis 2020 | 0,30 € | 0,30 € |
| 2021 bis 2023 | 0,30 € | 0,35 € |
| 2024 bis 2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| 2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Trägst du Fahrten aus 2025 nach, setzt du die ersten 20 Kilometer mit 0,30 € an und jeden weiteren Kilometer mit 0,38 €. Nimmst du versehentlich den neuen Satz fürs ganze alte Jahr, ist deine Summe zu hoch und fällt bei Rückfragen auf.
Der Jahressatz entscheidet aber erst nach einer anderen Frage: Gilt der Einsatzort als erste Tätigkeitsstätte oder war die Fahrt eine Dienstreise zu einem wechselnden Einsatz? Genau diese Grenze macht in der Pflege Zeitarbeit oft den eigentlichen Unterschied, noch bevor du einen Cent Betrag multiplizierst.
Mein Rat aus der Praxis: Schreib dir zu jeder alten Dienstplanliste direkt das Jahr dazu und übernimm keine Tabelle ohne Jahresangabe. Das dauert eine Minute und erspart dir später das Rätseln, warum zwei Kollegen für dieselbe Strecke unterschiedliche Beträge nennen. Eine konkrete steuerliche Einordnung bleibt Beratungssache.
So berechnest du deine Pauschale Schritt für Schritt
Die Rechnung selbst ist simpel, wenn deine Grundlagen stimmen. Fehler entstehen fast immer bei Entfernung und Arbeitstagen, nicht bei der Multiplikation. Geh deshalb in dieser Reihenfolge vor und prüf jeden Wert gegen deinen Dienstplan.

- Einfache Entfernung ermitteln: Miss die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in ganzen Kilometern über die übliche kürzeste Strecke. Nicht die schönere Landstraße zählt, sondern die Strecke, die als normaler Arbeitsweg nachvollziehbar ist.
- Arbeitstage zählen: Nimm nur Tage, an denen du tatsächlich dorthin gefahren bist. Urlaub, Krankheit, Feiertage ohne Dienst und Homeoffice Tage fallen raus, auch wenn sie bezahlt wurden.
- Kilometer mit dem Jahressatz multiplizieren: Für 2026 rechnest du deine vollen Entfernungskilometer mal 0,38 €. Für frühere Jahre nutzt du die damalige Staffel, sonst vermischst du zwei Regelungen.
- Tagesbetrag mit Arbeitstagen multiplizieren: So kommst du auf deinen Jahresbetrag als Werbungskosten. Ändert sich deine Strecke durch Umzug oder neue Tätigkeitsstätte, rechnest du beide Zeiträume getrennt.
- Betrag eintragen: Übertrag die Summe in die Anlage N deiner Steuererklärung. Heb Dienstplan und Routennachweis auf, damit du Entfernung und Tage auf Nachfrage belegen kannst.
Ein Beispiel mit 35 Kilometern
Angenommen, dein einfacher Weg beträgt 35 km und du bist an 200 Arbeitstagen gefahren. Dann rechnest du 35 mal 0,38 €, also 13,30 € pro Tag. Mal 200 ergibt das 2.660 € im Jahr. Fährst du nur 150 Tage, weil du in Teilzeit arbeitest, bleiben bei gleicher Strecke 1.995 € übrig. Die Strecke allein sagt also noch nichts über deine Jahressumme.
Nach § 9 des Einkommensteuergesetzes ist der Abzug regulär auf 4.500 € pro Kalenderjahr begrenzt, diese Grenze gilt jedoch nicht bei einem eigenen Pkw oder einem zur Nutzung überlassenen Kraftwagen, wenn höhere Aufwendungen glaubhaft beziehungsweise steuerlich anerkannt werden können. Formuliert ist das als allgemeine Grenze mit Ausnahme für diese Fahrzeugfälle, deshalb solltest du bei hohen Beträgen nicht raten. Pendler mit Bahn oder Bus nutzen grundsätzlich dieselbe Entfernungsrechnung, stoßen aber eher an diese Deckelung. Wie du Belege sinnvoll sammelst, zeigt dir unser Ratgeber zum Fahrtkosten absetzen in der Steuer.
Kontrollfrage: Stimmt deine Summe mit deinem Dienstplan überein, oder hast du einfach 220 Tage aus einer Tabelle übernommen?
Die häufigste Falle bleibt der doppelte Weg. Du setzt die einfache Entfernung an, auch wenn du natürlich abends wieder heimfährst. Wenn du bei erster Tätigkeitsstätte, Deckelung oder Umzug unsicher bist, frag eine Steuerberatung oder dein Finanzamt, statt eine Zahl aus dem Kollegenkreis zu übernehmen.
Erste Tätigkeitsstätte, Dienstreise und Nachweise richtig abgrenzen
Bevor du auch nur einen Kilometer einträgst, muss eine Frage geklärt sein: Welcher Einsatzort gilt als deine erste Tätigkeitsstätte? Das ist die betriebliche Einrichtung, der dich dein Arbeitgeber dauerhaft zuordnet, und die Antwort steht in Arbeitsvertrag und Einsatzzuweisung. In der Zeitarbeit zählt diese Zuordnung mehr als dein Gefühl nach drei Wochen am selben Ort. Ein wechselnder Einsatzort wird allein durch häufige Dienste dort noch keine erste Tätigkeitsstätte, umgekehrt kann ein Kundenbetrieb durchaus dazu werden, sobald die Zuordnung dauerhaft erfolgt.
| Fahrt | Berechnung | Maßgeblich |
|---|---|---|
| Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte | einfache Strecke × 0,38 € | Zuordnung durch den Arbeitgeber |
| Dienstreise mit dem eigenen Pkw | tatsächlich gefahrene Kilometer × 0,30 € | auswärtiger Einsatzort |
| Wechselnde Einsatzorte ohne feste erste Tätigkeitsstätte | tatsächlich gefahrene Kilometer × 0,30 € | Arbeitsvertrag und Einsatzzuweisung |
Der Unterschied wirkt klein und ist es nicht. Für eine Dienstreise mit dem eigenen Pkw werden nach der Darstellung von Finanztip zur Entfernungspauschale 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer angesetzt, für Hin- und Rückfahrt, sodass 100 gefahrene Kilometer 30 € ergeben. Liegt dieselbe Einrichtung 50 Kilometer entfernt und ist deine erste Tätigkeitsstätte, zählt nach deren Beispiel nur die einfache Entfernung: 50 mal 0,38 € ergibt 19,00 € pro Tag, egal ob du die Strecke an dem Tag einmal oder zweimal gefahren bist. Dieselbe Straße, zwei Rechenwege, elf Euro Differenz.
Drei Fälle aus dem Pflegealltag
Fall 1, fester Standort: Du bist einer Klinik dauerhaft zugeordnet und fährst täglich dorthin. Das ist dein Arbeitsweg. Bei 20 Kilometern einfacher Strecke rechnest du 20 mal 0,38 €, also 7,60 €, mal deine tatsächlichen Arbeitstage.
Fall 2, Vertretung an anderem Haus: Du springst für einen Dienst in einer anderen Einrichtung ein, der du nicht dauerhaft zugeordnet bist. Diese Fahrt kann eine berufliche Auswärtstätigkeit sein. Dann zählen grundsätzlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer, also auch der Rückweg, mit 0,30 € je Kilometer bei Fahrt mit dem eigenen Pkw. Für 40 Kilometer hin und 40 zurück wären das 80 mal 0,30 €, also 24 € für diesen einen Tag.
Fall 3, mehrere Orte an einem Tag: Du startest in Einrichtung A, fährst mittags zu Einrichtung B oder in der ambulanten Pflege von Haushalt zu Haushalt. Diese Zwischenfahrten prüfst du einzeln und hältst sie von deinem morgendlichen Arbeitsweg getrennt. Gerade ambulante Touren brauchen eine saubere Liste, weil Start, Zwischenziele und Heimweg steuerlich unterschiedlich einzuordnen sein können.
Die Hinweise des Bundesfinanzministeriums im Lohnsteuer-Handbuch zu Auswärtstätigkeiten bestätigen diese Trennung: Für berufliche Auswärtstätigkeiten können pauschal 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Pkw-Kilometer angesetzt werden, für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte nur die einfache Entfernung. Ausschlaggebend ist, ob der Arbeitgeber dich dauerhaft einer betrieblichen Einrichtung zuordnet. Fehlt diese Zuordnung oder liegt der Einsatz außerhalb, fällt die Behandlung oft günstiger aus als beim normalen Arbeitsweg.
Kurzfristige Dienstplanänderungen ändern am Prinzip nichts. Wirst du am Vorabend an ein anderes Haus geschickt, dokumentierst du Anlass und Ziel genau für diesen Tag. Eine morgendliche Fahrt direkt von zu Hause zu einer fremden Einrichtung bleibt eine Fahrt zum auswärtigen Einsatzort, solange dir der Ort nicht zugeordnet war; Uhrzeit und Gewohnheit sind dafür unerheblich. Praktisch heißt das: Screenshot der Dienstplanänderung sichern, Datum und Anlass dazu notieren, fertig.
Wenn du über einen Wechsel nachdenkst und deine künftigen Wege planbar halten willst, kannst du dich hier in 1 Minute bewerben. Bei BREKSTAR lässt sich der Einsatzradius von Anfang an offen besprechen, sodass du früh weißt, welche Strecken auf dich zukommen. Steuerfragen zu bereits gefahrenen Touren klärst du davon unabhängig.
Nachweise, die wirklich helfen
Ein Streckenprotokoll direkt nach dem Dienst schlägt jede Rekonstruktion aus dem Gedächtnis drei Monate später. Eine schlichte Tabelle auf dem Handy genügt, wenn du sie konsequent führst.
- Startort und Ziel: Adresse oder zumindest Einrichtung und Ort, damit die Strecke nachvollziehbar bleibt.
- Anlass: Dienst, Vertretung, Fortbildung oder Zwischenfahrt, denn ein nacktes Datum erklärt später nichts.
- Kilometer und Verkehrsmittel: einfache Entfernung oder tatsächlich gefahrene Kilometer, je nach Fahrtart getrennt erfassen.
- Zuordnung des Einsatzorts: Vermerke, ob der Ort deine erste Tätigkeitsstätte oder ein auswärtiger Einsatz war.
- Dienstplan und Route: Ein Routenausdruck für die einfache Entfernung plus Verknüpfung der Tage mit deinem Dienstplan.
Bei längeren Auswärtseinsätzen kommt meist die Frage nach Verpflegung dazu; die Grundlagen behandelt unser Beitrag zur Verpflegungspauschale bei Dienstreisen. Saubere Zuordnung und Belege zahlen sich übrigens auch jenseits der Fahrten aus: Wer neben der Pflege eine Wohnung vermietet und Leerstand in der Steuererklärung einordnen will, findet bei Dealfolio passende Steuertipps für Vermieter bei Wohnungsleerstand.
Fehler, die ich dir ersparen will
Den Hin- und Rückweg beim Arbeitsweg doppelt anzusetzen ist der Klassiker. Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice-Tage gehören ebenfalls nicht in die Tageszahl. Dienstreise und Arbeitsweg laufen in zwei getrennten Summen, und alte Jahressätze taugen nicht für neue Fahrten. Jeder dieser Fehler macht deine Rechnung angreifbar, selbst wenn die Multiplikation stimmt.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zum Arbeitgeber: Die steuerliche Pauschale ist noch kein Erstattungsanspruch. Ob es Erstattung, Zuschuss oder keine Erstattung gibt, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Einsatzzuweisung, Reisekostenregelung und Lohnabrechnung. Prüf deine Unterlagen, bevor du von einem Anspruch ausgehst. In der Zeitarbeit zählt diese Prüfung doppelt, weil Einsätze und Wege wechseln.
Schreib jede besondere Fahrt am selben Tag auf. Ein Dienstplan allein erklärt später nicht, warum du dienstags plötzlich 80 Kilometer zu einer anderen Einrichtung gefahren bist.
Ist die Zuordnung eines Einsatzorts unklar, kläre sie zuerst mit deinem Arbeitgeber und danach bei Bedarf mit Steuerberatung oder Finanzamt. Ich würde keine große Jahresrechnung auf eine Vermutung aufbauen. Ein kurzer Vermerk in der Einsatzzuweisung ist mehr wert als zehn nachträgliche Erklärungen.
Kilometerpauschale oder Dienstwagen, was sich lohnt
Ein Dienstwagen klingt nach der bequemeren Lösung, ist steuerlich aber ein anderes System. Legst du deinen Arbeitsweg mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Wagen zurück, setzt du für diesen Weg in der Regel keine Entfernungspauschale an, weil dir für diese Fahrten keine eigenen Fahrzeugkosten in gleicher Weise entstehen. Die Privatnutzung wird stattdessen als geldwerter Vorteil versteuert.

Die gängige pauschale Rechnung nutzt 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung, dazu 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das ist eine Beispielmethode, keine Zusage für deinen Vertrag, denn Fahrtenbuch und konkrete Überlassungsregeln können das Bild verändern. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zum geldwerten Vorteil beim Dienstwagen.
Ein Rechenbeispiel zum Einordnen
Angenommen, ein Wagen hat einen Bruttolistenpreis von 30.000 € und dein einfacher Weg beträgt 20 km. Die Privatnutzung ergibt 1 Prozent von 30.000 €, also 300 € im Monat. Für den Arbeitsweg kommen 0,03 Prozent mal 30.000 € mal 20 Kilometer dazu, also 180 € im Monat. Zusammen entsteht ein geldwerter Vorteil von 480 € monatlich, der versteuert wird. Das ist nicht dasselbe wie 480 € Steuer, sondern der Betrag, auf den Steuer und gegebenenfalls Abgaben anfallen.
Mit deinem privaten Pkw sieht die Gegenüberstellung anders aus. Für den Arbeitsweg nutzt du die Entfernungspauschale, für Fahrten außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte die Dienstreiserechnung mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Dafür trägst du Sprit, Verschleiß, Versicherung und Reparaturrisiko selbst. Ein Vergleich ohne deine Fahrtzahl, deine Strecke und die Frage, wer tankt, ist unseriös.
Das folgende kurze Video hilft dir, Dienstwagenvorteil und eigene Fahrzeugkosten gedanklich zu sortieren, bevor du Zahlen gegenüberstellst.
Prüf deine Entscheidung mit fünf Fragen.
- Privatnutzung: Darfst du den Wagen privat fahren und wie wird das geregelt?
- Tanken und Kosten: Wer zahlt Kraftstoff, Wartung und Schäden im Alltag?
- Fahrtzahl: Wie oft fährst du pro Monat tatsächlich zur Tätigkeitsstätte?
- Entfernung: Wie weit ist dein einfacher Weg und wie stabil bleibt er?
- Auswärtseinsätze: Wie oft fährst du zu Orten außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte?
Mein Fazit ist klar. Überlässt dir der Arbeitgeber einen Dienstwagen mit Privatnutzung, wird dieser Vorteil versteuert und die Pauschale für denselben Weg nicht angesetzt. Ohne überlassenes Fahrzeug zählt je nach Fahrt die Entfernungspauschale oder die Dienstreiserechnung. Treffen Dienstwagen, Privatnutzung und Fahrtenbuch zusammen, hol dir Steuerberatung. Entscheidend ist dein Vertrag, nicht allein die Beispielrechnung.
So arbeitest du bei BREKSTAR
Zeitarbeit in der Pflege läuft bei BREKSTAR über Arbeitnehmerüberlassung: Du bist fest bei deinem Arbeitgeber angestellt und arbeitest an wechselnden Einsatzorten, etwa in Kliniken, Senioreneinrichtungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung. Für deine Fahrten ist das zentral, weil Einsatzort und Zuordnung darüber entscheiden, ob eine Strecke als Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte oder als Dienstreise zählt. Pflegefachkräfte erhalten bei BREKSTAR einen unbefristeten Vertrag. Dein Gehalt läuft auch zwischen Einsätzen weiter, dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Prämie von bis zu 2.000 €.
Du wählst deinen Einsatzradius selbst. Damit steuerst du, wie weit deine Einrichtungen liegen, wie viel Zeit du im Auto verbringst und wie häufig wechselnde Orte in deinem Streckenprotokoll auftauchen. Ein enger Radius macht deine Wege planbarer, ein weiterer öffnet dir mehr Einsatzmöglichkeiten. Beides hat seinen Preis. Für überregionale Einsätze übernimmt BREKSTAR die Übernachtungskosten zu 100 Prozent.
Zu den Vorteilen zählen der planbare Einsatzradius, ein Firmenwagen mit Tankkarte ab dem ersten Tag, auch privat nutzbar, und ein fester persönlicher Ansprechpartner. Wie das Modell im Alltag aussieht, beschreibt unser Beitrag zur Zeitarbeit in der Pflege mit Dienstwagen. Gerade für deine Steuerrechnung lohnt der Blick, weil ein überlassener Wagen verändert, welche Fahrten du noch als Arbeitsweg ansetzt.
Ehrlich gehören Nachteile dazu. Wechselnde Teams bedeuten neue Abläufe und jedes Mal Einarbeitung. Kurzfristige Einsätze können Fahrwege verändern, auch wenn du deinen Radius gewählt hast. Wer ein festes Team und jeden Tag denselben Flur braucht, sollte das vor einem Wechsel offen für sich prüfen.
Voraussetzung für deine Bewerbung ist eine abgeschlossene Ausbildung, etwa als Pflegefachmann/-frau, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger. Bewerben kannst du dich in einer Minute oder per WhatsApp, das Einsatzmanagement ist rund um die Uhr erreichbar. Passende Hintergründe zu deinem Beruf findest du auf unserer Seite zur Pflegefachkraft in Zeitarbeit und weitere praktische Ratgeber in unserem Blog für Pflegekräfte.
Häufige Fragen klären und deinen nächsten Schritt wählen
Gilt die Pauschale auch bei Homeoffice?
Nein, nicht für Tage zu Hause. Du setzt die Entfernungspauschale nur für Arbeitstage an, an denen du tatsächlich zu deiner ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist. Für reine Homeoffice-Tage kommt stattdessen die Homeoffice-Pauschale infrage, beides am selben Tag gibt es nicht.
Zählt eine Fahrt zu einer anderen Einrichtung als Arbeitsweg?
Oft nein. Ist die andere Einrichtung nicht deine dauerhaft zugeordnete erste Tätigkeitsstätte, kann die Fahrt als Dienstreise laufen. Dann zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt zusammen, statt nur der einfachen Entfernung. Genau an dieser Unterscheidung hängt in der Pflege-Zeitarbeit ein guter Teil deiner jährlichen Summe.
Muss mein Arbeitgeber die Fahrt bezahlen?
Das regelt dein Arbeitsvertrag zusammen mit Einsatzzuweisung und Reisekostenregelung. Die Kilometerpauschale in der Steuererklärung ist ein steuerlicher Abzug und nicht automatisch eine Auszahlung durch den Arbeitgeber. Ob Fahrten erstattet werden oder ein Dienstwagen gestellt wird, steht in deinen Vertragsunterlagen.
Lohnt sich Pendeln für nur 5 Kilometer?
Rechne es nüchtern durch: 5 mal 0,38 € ergibt 1,90 € pro Tag, bei 220 Arbeitstagen sind das 418 € im Jahr als Werbungskostenbetrag. Ob sich der Weg für dich lohnt, entscheidet dann meist weniger die Pauschale als Fahrzeit, Parkplatzsuche, Spritkosten und die Frage, ob du nach dem Nachtdienst sicher heimkommst. Nutzt du einen Dienstwagen, müssen private und dienstliche Fahrten sauber getrennt bleiben; wie du das dokumentierst, erklärt unser Beitrag zum Fahrtenbuch für den Dienstwagen.
Was gilt bei Teilzeit?
Es zählen nur deine tatsächlichen Fahrtage. Arbeitest du an drei Tagen pro Woche vor Ort, nimmst du nicht die Tageszahl einer Vollzeitkraft, sondern deine echten Dienste laut Plan. Bei wechselnden Schichtrhythmen ist der Dienstplan deine verlässlichste Grundlage.
Wer häufig den Einsatzort wechselt, dokumentiert am besten jede Fahrt zu einer fremden Einrichtung mit Datum, Ziel und gefahrenen Kilometern. So trennst du Arbeitsweg und Dienstreise sauber und vermeidest falsche Summen. Ändert sich ein Dienst kurzfristig und damit dein Weg, ist unser Einsatzmanagement rund um die Uhr unter 069 6642 6696 oder per E-Mail an info@brekstar.de erreichbar.
Mehr Gehalt, einen Firmenwagen mit Tankkarte, den du auch privat fahren darfst, und einen Arbeitgeber, der hinter dir steht, das gibt es bei BREKSTAR Medical GmbH mit unbefristeter Festanstellung und planbarem Einsatzradius. Bewirb dich jetzt in unter einer Minute über unsere Expressbewerbung bei BREKSTAR und besprich deine Wege, Wunscheinsätze und dein Gehalt direkt mit deinem festen Ansprechpartner.



