Du kommst aus dem Nachtdienst, schläfst in einer fremden Stadt und zahlst zu Hause trotzdem weiter Miete. Genau da wird doppelte Haushaltsführung für dich als Pflegefachkraft, OTA, ATA oder MFA interessant. Nicht jede auswärtige Übernachtung zählt steuerlich, aber wenn du deine zwei Wohnorte sauber trennst und belegst, kannst du echte Kosten geltend machen. Rechne mit, statt zu raten.
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen und Beträge auf einen Blick
- Eigener Hausstand und zweite Wohnung am Einsatzort
- Höchstbetrag und Musterrechnung
- Heimfahrten richtig rechnen
- Verpflegung und Mehraufwand im Doppelhaushalt
- Nachweise sammeln und Sonderfälle prüfen
- Vor- und Nachteile
- So arbeitest du bei BREKSTAR
- Häufige Fragen vor deiner Entscheidung
Voraussetzungen und Beträge auf einen Blick
Ein Einsatz in einer anderen Stadt kann zwei laufende Wohnkosten bedeuten: die Wohnung zu Hause und ein Zimmer am Einsatzort. Steuerlich zählt eine doppelte Haushaltsführung nur, wenn du einen eigenen Hausstand außerhalb des Orts deiner ersten Tätigkeitsstätte hast und zusätzlich am Einsatzort wohnst.
Die Bausteine in einer Tabelle
| Baustein | Was gilt | Wert |
|---|---|---|
| Eigener Hausstand | Wohnung außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte, die du tatsächlich nutzt | Pflicht |
| Wohnung am Einsatzort | Du wohnst dort, wo du beruflich tätig bist | Pflicht |
| Finanzielle Beteiligung | Nachweisbare Beteiligung an den Kosten der Lebensführung | Pflicht |
| Unterkunftskosten im Inland | Tatsächlich entstandene und nachgewiesene Kosten | höchstens 1.000 € im Monat |
| Familienheimfahrt | Steuerlich eine Fahrt pro Woche | Entfernungspauschale: 0,30 € je km für die ersten 20 km und 0,38 € je km ab dem 21. km |
| Verpflegungsmehraufwand | Nur in den ersten drei Monaten | 14 € für An- und Abreisetage, 28 € für volle Abwesenheitstage |
Die Verpflegungspauschalen für 2025 betragen 14 € für An- und Abreisetage sowie 28 € für volle Abwesenheitstage. Die Werte stehen in den Lohnsteuer-Hinweisen 2025 des Bundesfinanzministeriums. Ob du sie geltend machen kannst, hängt von deinem konkreten Einsatz und den geltenden Voraussetzungen ab.
Merksatz: Zwei Wohnorte allein genügen nicht. Halte den beruflichen Anlass, deine Kostenbeteiligung und die tatsächlich entstandenen Ausgaben fest.
Für den Vergleich mit anderen beruflich veranlassten Fahrten und Übernachtungen hilft der Überblick zu Reisekosten für Arbeitnehmer. Prüfe außerdem, welche Werte für dein Steuerjahr gelten.
Eigener Hausstand und zweite Wohnung am Einsatzort
Eine Pflegefachkraft wohnt dauerhaft in Hannover und übernimmt für drei Monate einen Einsatz in Hamburg. Sie behält ihre Wohnung in Hannover und mietet am Einsatzort ein Zimmer. Ob sie die Kosten steuerlich geltend machen kann, hängt davon ab, ob sie am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand führt und sich an dessen Kosten beteiligt.
Für eine doppelte Haushaltsführung müssen zwei Bedingungen zusammenkommen: Du unterhältst außerhalb des Einsatzorts einen eigenen Hausstand und wohnst aus beruflichem Anlass zusätzlich am Einsatzort. Eine Wohnung am Heimatort reicht allein nicht. Du musst den Haushalt dort tatsächlich führen und dich finanziell an den laufenden Lebenshaltungskosten beteiligen.
Was am Lebensmittelpunkt zählt
Am Lebensmittelpunkt brauchst du eine Wohnung, die du tatsächlich nutzt, und eine nachweisbare Beteiligung an den Kosten. Ein Zimmer im Elternhaus genügt nicht automatisch. Entscheidend ist, ob du dich finanziell am Haushalt beteiligst und ihn mitführst.
Am Einsatzort brauchst du eine Unterkunft, in der du tatsächlich wohnst, zum Beispiel ein möbliertes Apartment oder ein Zimmer. Im Beispiel aus Hannover und Hamburg spricht die beruflich bedingte Unterkunft in Hamburg für eine doppelte Haushaltsführung, sofern auch die Voraussetzungen am Heimatort erfüllt sind.
Im Video siehst du ergänzend, worauf es bei Einsätzen fern vom Zuhause ankommt.
Welche Wohnmodelle für auswärtige Einsätze infrage kommen, zeigt der Überblick zu Pflegejobs mit Unterkunft. Prüfe vor dem Einsatz: Wohnst du tatsächlich am Einsatzort? Führst du am Lebensmittelpunkt einen eigenen Haushalt? Kannst du deine Kostenbeteiligung belegen? Ist die Unterkunft beruflich veranlasst? Kläre offene Punkte, bevor du die Kosten steuerlich ansetzt.
Höchstbetrag und Musterrechnung
Für die Zweitwohnung zählen die tatsächlich entstandenen Unterkunftskosten. Du kannst sie als Werbungskosten ansetzen, höchstens jedoch 1.000 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag wird nicht auf einzelne Kalendertage umgerechnet. Maßgeblich ist die jeweilige Monatsrechnung, nicht der Durchschnitt über das Jahr. Das erläutern die Lohnsteuer-Hinweise 2026 des Bundesfinanzministeriums zu § 9.
Die folgende Grafik zeigt die monatliche Begrenzung in vier Schritten.

Typische Kostenpunkte richtig einordnen
| Kostenpunkt | Einordnung | Was du prüfen solltest |
|---|---|---|
| Kaltmiete der Zweitwohnung | Abzug innerhalb des Monatshöchstbetrags | Mietvertrag und Zahlungsbelege |
| Umlagefähige Nebenkosten | Abzug innerhalb des Monatshöchstbetrags | Nebenkostenabrechnung aufbewahren |
| Strom und Heizung | Berücksichtige sie, wenn sie als Unterkunftskosten angefallen sind | Abrechnung prüfen, ob getrennt ausgewiesen |
| Hotel oder Pension | Tatsächliche Unterkunftskosten prüfen | Rechnungen und Aufenthaltszeitraum |
| Vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft | Nur selbst getragene Kosten ansetzen | Vertrag und Kostenaufteilung |
| Möblierte Unterkunft | Tatsächliche Unterkunftskosten prüfen | Mietvertrag mit Ausstattungsangaben |
| Kaution | Nicht mit laufenden Unterkunftskosten gleichsetzen | Zahlungsbeleg und Rückzahlung |
| Fahrtkosten zur Familie | Separat betrachten, nicht zum Unterkunftshöchstbetrag zählen | Fahrten und Strecke dokumentieren |
Miete und Nebenkosten rechnest du für jeden Monat zusammen. Andere Kosten ordnest du gesondert ein. So bleibt klar, welcher Betrag auf die Unterkunft entfällt und welcher nicht.
Musterrechnung Schritt für Schritt
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Ob und in welcher Höhe du Kosten abziehen kannst, hängt von deiner Situation und den tatsächlich getragenen Beträgen ab.
- Monatliche Kosten addieren: 850 Euro Kaltmiete plus 180 Euro Nebenkosten ergeben 1.030 Euro.
- Höchstbetrag anwenden: Für diesen Monat sind höchstens 1.000 Euro Unterkunftskosten abziehbar. Die übrigen 30 Euro liegen über dem Monatsdeckel.
- Monate einzeln rechnen: Bei gleichbleibenden Kosten und einer doppelten Haushaltsführung über zwölf Monate ergibt sich ein möglicher Abzug von 12.000 Euro.
- Günstigere Unterkunft vergleichen: 700 Euro Miete plus 150 Euro Nebenkosten ergeben 850 Euro im Monat und 10.200 Euro bei zwölf Monaten.
Prüfe jeden Monat einzeln und gleiche die Beträge mit deinen Belegen ab. Lege pro Einsatz Mietvertrag, Abrechnungen und Zahlungsnachweise zusammen ab. Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Unterkunftskosten, halte die Kostenaufteilung fest und setze nur den Betrag an, den du selbst getragen hast.
Heimfahrten richtig rechnen
Nach einer Einsatzwoche fährst du von deiner Unterkunft am Einsatzort zu deinem eigenen Hausstand. Bei einer doppelten Haushaltsführung zählt grundsätzlich höchstens eine Familienheimfahrt pro Woche. Für die Berechnung ist die einfache Entfernung maßgeblich.
Die Lohnsteuer-Hinweise 2025 des Bundesfinanzministeriums zu § 9 nennen eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro je vollem Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro je weiterem Kilometer. So sieht die Rechnung bei 300 Kilometern einfacher Entfernung aus:
Beispiel mit 300 Kilometern einfacher Entfernung
| Schritt | Kilometer | Betrag |
|---|---|---|
| Erste 20 Kilometer | 20 | 6,00 € |
| Ab Kilometer 21 bis 300 | 280 | 106,40 € |
| Eine Fahrt insgesamt | 300 | 112,40 € |
| Jahresbetrag bei 45 Heimfahrten | 45 | 5.058 € |
Die ersten 20 Kilometer ergeben 6,00 Euro. Für die übrigen 280 Kilometer kommen 106,40 Euro hinzu. Damit beträgt die Pauschale 112,40 Euro pro Heimfahrt. Bei 45 Heimfahrten sind das rechnerisch 5.058 Euro. Nutze diese Beispielrechnung, um den finanziellen Effekt deines Einsatzradius einzuschätzen.
Für die Berechnung der Kilometerpauschale bei Fahrten gilt: Halte Datum, Strecke und Anlass jeder Heimfahrt fest. Ein Kalender mit Dienstplan und Fahrtagen hilft dir, die Angaben zeitnah zu dokumentieren.
Wichtig beim Dienstwagen: Werden die Heimfahrten mit einem überlassenen Fahrzeug durchgeführt, sind die Aufwendungen für diese Fahrten steuerlich nicht zu berücksichtigen. Kläre deshalb vor dem Einsatz, wer die Fahrtkosten trägt und wie du die Fahrten dokumentieren sollst.
Verpflegung und Mehraufwand im Doppelhaushalt
Neben der Unterkunft kannst du bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auch Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Für 2025 gelten 14 Euro für An- und Abreisetage und 28 Euro für volle Abwesenheitstage. Der Haken ist die Zeit. Berücksichtigt werden diese Beträge nur für die ersten drei Monate.
Notiere deshalb ab Tag eins deine An- und Abreisetage und die vollen Abwesenheitstage. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Tagen zeigt die Logik. Zwanzig volle Abwesenheitstage mal 28 Euro ergeben 560 Euro. Dazu kommen Anreise und Abreise mit je 14 Euro. Das macht 588 Euro für diesen Beispielmonat.
Wie Pauschalen bei Dienstreisen sonst aufgebaut sind, liest du im Artikel zur Verpflegungspauschale bei Dienstreisen. Hast du Verpflegung vom Arbeitgeber erstattet bekommen, frag vor der Abgabe, wie diese Erstattung zu behandeln ist. Die Pauschalen ersetzen keine Prüfung deiner Situation.
Nachweise sammeln und Sonderfälle prüfen
Bei einem Einsatz in einer neuen Einrichtung ändern sich Arbeitsort und Unterkunft. Halte deshalb für jeden Einsatz fest, welche Kosten angefallen sind und wie sie bezahlt wurden. Der Anhang der Lohnsteuer-Hinweise 2026 des Bundesfinanzministeriums nennt dafür Unterlagen wie Arbeitsvertrag oder Einsatznachweis, Mietvertrag, Rechnungen und Zahlungsbelege. Auch Nachweise zu deiner finanziellen Beteiligung am Hauptwohnsitz gehören dazu.
Deine Belege pro Einsatz
- Beruflichen Anlass belegen: Lege Arbeitsvertrag, Einsatzbestätigung oder Dienstplan mit Einsatzort ab.
- Unterkunft dokumentieren: Sammle Mietvertrag, Rechnungen und Nebenkostenabrechnungen.
- Zahlungen zuordnen: Bewahre Kontoauszüge oder Überweisungsbelege passend zu den Monaten auf.
- Hauptwohnsitz nachweisen: Halte fest, wie du dich an Miete und laufenden Kosten zu Hause beteiligst.
- Fahrten festhalten: Notiere Datum und Strecke jeder Heimfahrt. Die Regeln erklärt der Ratgeber zu Fahrtkosten, die du von der Steuer absetzen kannst.
Sonderfälle aus der Zeitarbeit
Hotel, möbliertes Apartment, ein neuer Einsatzort oder eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft: Solche Wechsel machen die steuerliche Einordnung nicht automatisch eindeutig. Eine einzelne Übernachtung reicht für eine doppelte Haushaltsführung nicht aus. Entscheidend ist, ob du einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt und eine zweite Unterkunft am Einsatzort hast und wer die Kosten trägt.
Bei Ehe- und Familienhaushalten wird es zusätzlich knifflig. Ob die Zweitwohnung des Partners absetzbar ist, hängt davon ab, wer den Vertrag geschlossen hat, wer zahlt und wem die Wohnung beruflich dient.
Ordne die Belege monatlich nach Einsatzort. So kannst du später jede Ausgabe dem passenden Zeitraum und Einsatz zuordnen. Wenn unklar ist, wie eine Unterkunft oder Kostenteilung steuerlich einzuordnen ist, lass den Einzelfall vor der Abgabe von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen.
Vor- und Nachteile
Zeitarbeit in der Pflege ist eine realistische Option, aber kein Selbstläufer. Eine Festanstellung im Krankenhaus bedeutet meist dieselbe Einrichtung und vorgegebene Dienstpläne. Zeitarbeit bei BREKSTAR bedeutet mehr Wechsel und mehr Einfluss auf Einsatzradius und Planung. Beides hat seinen Preis.
Die Grafik stellt die wichtigsten Punkte gegenüber.

Was für wechselnde Einsätze spricht
- Mehr Einsatzvielfalt: Du lernst neue Teams, Stationen und Abläufe kennen.
- Radius mitgestalten: Du entscheidest mit, wie weit du fahren willst.
- Neue Fachbereiche sehen: Intensiv, OP, Altenpflege oder Kinderkrankenpflege geben dir Einblicke, die ein fester Arbeitsplatz selten bietet.
- Weiterbildung nutzen: Fort- und Weiterbildungen während der Anstellung sind möglich.
Was dagegen spricht
- Wechselnde Orte: Unterkunft und Anreise musst du immer mitplanen.
- Mehr Papierkram: Belege, Fahrten und Kostenaufteilungen kosten Zeit.
- Kurze Eingewöhnung: Ein Einsatz kann enden, bevor du dich richtig eingelebt hast.
Die steuerliche Lage ist nur ein Kriterium. Frag dich, wie oft du wechseln willst, ob Familie oder Partner am Lebensmittelpunkt bleiben und wie sicher du mit einer zweiten Wohnung planen kannst. Wenn Wechsel dich eher wach hält als belastet, passt das Modell eher zu dir.
So arbeitest du bei BREKSTAR
Bei BREKSTAR Medical erhältst du als Pflegefachkraft einen unbefristeten Vertrag und einen Firmenwagen mit Tankkarte, den du ab dem ersten Tag auch privat nutzen darfst. Für Pflegefachkräfte liegt der durchschnittliche Bruttolohn bei 5.000 bis 7.000 € im Monat. Dazu kommen Zuschläge. Wie die private Nutzung des Wagens steuerlich behandelt wird, solltest du vor Vertragsbeginn mit einer Steuerberatung klären.
Du kannst deinen Einsatzradius mitgestalten. BREKSTAR verleiht qualifizierte Pflegekräfte an Einrichtungen und übernimmt Vertrag, Abrechnung und Organisation. Sobald dein Einsatz feststeht, ist das Einsatzmanagement deine feste Ansprechperson für alles, was während des Einsatzes in der Einrichtung passiert. Es ist rund um die Uhr unter 069 6642 6696 erreichbar.
BREKSTAR unterstützt außerdem bei Kinderbetreuungskosten und bietet Fort- und Weiterbildungen während der Anstellung. Wenn du Einsatzorte und Entfernungen planst, kannst du frühzeitig prüfen, ob eine zweite Wohnung und regelmäßige Heimfahrten für dich infrage kommen.
Häufige Fragen vor deiner Entscheidung
Muss ich eine eigene Zweitwohnung haben, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft stellt
Entscheidend sind dein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt und deine tatsächliche Kostenbeteiligung. Ob eine gestellte Unterkunft für dich abzugsfähig ist, hängt von Vertrag und Kostenaufteilung ab. Lass das im Einzelfall prüfen.
Zählt eine Hotelübernachtung in einer Einsatzwoche automatisch
Nein. Hotelkosten sind eine Einzelfallfrage und kein Automatismus. Bewahre Rechnung und Zeitraum auf und kläre die Einordnung vor der Abgabe.
Was ändert sich, wenn mein Partner die Miete zahlt
Dann wird geprüft, wer Vertragspartner ist und wer die Kosten trägt. Die Zweitwohnung deines Partners gilt nicht ohne Weiteres als deine Werbungskosten. Trennt Zahlungen und Verträge deshalb sauber.
Was passiert, wenn mein Einsatz nach zwei Monaten endet
Entscheidend bleibt, ob dein Lebensmittelpunkt bestehen bleibt und der Einsatz beruflich veranlasst war. Sammle Belege von Anfang an. Eine kurze Einsatzdauer allein beantwortet die Steuerfrage nicht.
Wie passt das zu meinem Einsatzradius
Plane Wohnung und Heimfahrt vor dem ersten Einsatz. Mit Entfernung, Miete und Fahrtagen auf einem Blatt entscheidest du mit Zahlen statt mit Bauchgefühl.
Mehr Gehalt, ein Firmenwagen, den du auch privat fahren darfst, und ein Arbeitgeber, der hinter dir steht, das bekommst du bei BREKSTAR Medical GmbH. Wenn du bundesweite Einsätze mit selbst gewähltem Radius und festem Ansprechpartner willst, bewirb dich jetzt und plane deine doppelte Haushaltsführung von Anfang an sauber mit.



