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Verpflegungspauschale bei Dienstreisen: Dein Guide für 2026

Seit 2026 gelten für die Verpflegungspauschale bei Dienstreisen weiter 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei 24 Stunden und 14 Euro pauschal am An- und Abreisetag. Wenn dir auf Tour Mahlzeiten gestellt werden, wird gekürzt, und genau da verliert in der Pflege oft jemand unnötig Geld.

Du kennst das vielleicht, lange Anfahrt zum neuen Haus, Übergabe in einer fremden Klinik, Zwischenstopp im Hotel, dann Frühdienst oder Spätdienst im Wechsel. Am Monatsende landet die Reisekostenabrechnung auf deinem Tisch, und plötzlich ist die Frage nicht mehr, ob du unterwegs warst, sondern ob du die Pauschale auch wirklich vollständig und korrekt angesetzt hast.

Inhaltsverzeichnis

Dein Anspruch auf Verpflegungspauschale bei Dienstreisen

Stell dir einen Montagmorgen vor: Du fährst mit dem eigenen Auto in eine Klinik, die nicht deine übliche Einsatzstelle ist, kommst erst nach einer langen Fahrt an und bist den ganzen Tag aus dem gewohnten Rhythmus. Genau dafür ist die Verpflegungspauschale da, und in Deutschland sind die Beträge seit dem 1. Januar 2020 stabil bei 14 Euro und 28 Euro geblieben, auch für 2025 und 2026. Die Daten sind klar, der Anspruch hängt an der Abwesenheitsdauer, nicht an deinen echten Essenskosten. Haufe zu den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

Für dich als Pflegefachkraft in der Zeitarbeit ist das kein Nebenthema. Jeder neue Einsatzort kann eine steuerlich relevante Auswärtstätigkeit sein, und dann zählt, wie lange du tatsächlich von zuhause oder von deiner ersten Tätigkeitsstätte weg bist. Wer sauber dokumentiert, holt sich das Geld, das der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat, und lässt es nicht in der Lohnabrechnung liegen.

Wann die Pauschale greift

Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden steht dir die Pauschale von 14 Euro zu, bei 24 Stunden sind es 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen gilt am An- und Abreisetag ebenfalls 14 Euro, sofern die Übernachtung im Zusammenhang mit dem Einsatz steht. Für kürzere Abwesenheiten gibt es 0 Euro. BVA zu Tagegeld bei Dienstreisen

Praxisregel: Wenn du morgens früh losfährst, den Tag in einer fremden Einrichtung verbringst und abends nicht rechtzeitig zuhause bist, prüf zuerst die Stunden, nicht die Belege. Die Pauschale knüpft an die Abwesenheit an.

Genau deshalb lohnt sich das Thema für Zeitarbeit so stark. Du brauchst keinen Kassenbon für jedes Brötchen, wenn die Abwesenheitslogik passt. Du brauchst aber eine saubere Zeit- und Ortsdokumentation, sonst verschenkt man die Pauschale schnell schon in der Abrechnung.

Gesetzliche Grundlagen und wer Anspruch hat

Ein Flussdiagramm, das die gesetzlichen Grundlagen für Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen übersichtlich in vier zentralen Bereichen zusammenfasst.

Im Pflegealltag entscheidet oft die erste Frage ganz praktisch über Geld. Bist du außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte unterwegs, und bist du lang genug weg, um die Verpflegungspauschale auszulösen? Genau an dieser Stelle trennt das Reisekostenrecht saubere Abrechnung von teuren Fehlern. In der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege verständlich erklärt kannst du die Einordnung der Einsatzorte noch einmal nachlesen. Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege verständlich erklärt

Was das für dich im Einsatz bedeutet

Wenn du über Zeitarbeit in eine Klinik, ein Pflegeheim oder in den ambulanten Dienst gehst, zählt der tatsächliche Einsatzort. Für das Finanzamt ist nicht entscheidend, ob du dort pflegst, sondern ob du beruflich unterwegs bist und wie lange diese Abwesenheit dauert. Genau das ist die Grundlage für den Anspruch.

Für Pflegekräfte mit wechselnden Einsatzorten ist das in der Praxis oft der entscheidende Punkt. Neuer Dienstplan, neue Strecke, neuer Ort. Nicht jeder Arbeitstag wird automatisch zur Dienstreise, aber ein echter Außeneinsatz kann eine steuerlich relevante Auswärtstätigkeit sein, wenn die Voraussetzungen stimmen. Gerade bei Schichtwechseln, frühen Anfahrten und langen Wegen solltest du Uhrzeit und Einsatzort konsequent festhalten.

Wann längere Einsätze kritisch werden

Bei längerer Tätigkeit am selben Ort wird es enger. Für eine Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist die steuerfreie Erstattung nur für einen begrenzten Zeitraum möglich, in der Praxis wird dafür häufig die Dreimonatsfrist herangezogen. Danach musst du die steuerliche Einordnung des Einsatzes sauber prüfen, sonst kann die Abrechnung kippen. Die IHK Darmstadt beschreibt diese Abgrenzung bei Reisekosten und längerer Auswärtstätigkeit klar und praxisnah. IHK Darmstadt zu Reisekosten und längerfristiger Auswärtstätigkeit

Wenn du wochen- oder monatelang immer wieder dieselbe Station anfährst, behandle den Einsatz nicht wie einen kurzen Sprungdienst. Entscheidend ist die Abgrenzung, nicht das Bauchgefühl.

Für die Praxis heißt das, du solltest Einsatzbeginn, Einsatzende, Tätigkeitsort und Reisedauer sauber sammeln. Wer das von Anfang an ordentlich macht, spart Rückfragen bei der Lohnbuchhaltung und vermeidet Ärger mit gekürzten Pauschalen.

Aktuelle Pauschbeträge und Kürzungsregeln

Im Pflegealltag zählt am Ende nicht die Theorie, sondern die saubere Abrechnung nach dem tatsächlichen Dienstverlauf. Bei Dienstreisen im Inland gelten weiter die bekannten Pauschalen, und die musst du bei Frühdienst, Spätdienst, Klinikwechsel und langer Anfahrt genau einordnen. Für 2025 und 2026 bleiben die Beträge unverändert: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden und nochmals 14 Euro am An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen. Spendenk zu den Verpflegungsmehraufwand-Sätzen 2026

Sobald die Einrichtung Mahlzeiten stellt, wird gekürzt. Frühstück mindert die Pauschale um 20 %, Mittagessen und Abendessen jeweils um 40 %. Auf den vollen Tagesbetrag von 28 Euro gerechnet sind das 5,60 Euro für das Frühstück und 11,20 Euro für Mittag- oder Abendessen. Timo24 zu Verpflegungsmehraufwand und Reisekostensätzen 2026

Pauschbeträge und Kürzungen 2026

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag Kürzung Frühstück Kürzung Mittag/Abend
weniger als 8 Stunden 0 Euro keine keine
mehr als 8 Stunden 14 Euro 20 % 40 %
24 Stunden 28 Euro 20 % 40 %
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Reise 14 Euro 20 % 40 %

In der Praxis heißt das, eine gestellte Mahlzeit kann die Pauschale spürbar drücken. Wenn die Klinik Frühstück, Mittagessen und Abendessen übernimmt, bleibt von der Verpflegungspauschale unter Umständen nichts mehr übrig. Entscheidend ist dann nur, dass die Mahlzeit gestellt wurde, nicht was sie einzeln gekostet hätte. Concur zur Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Übernachtung und Hotelkosten

Bei Übernachtungen im Inland liegt die Übernachtungspauschale bei 20 Euro pro Nacht. In der Abrechnung läuft es aber oft anders: Viele Arbeitgeber erstatten die tatsächlichen Hotelkosten, wenn ein Beleg vorliegt. Genau hier musst du sauber trennen, weil Hotelkosten und Frühstück in der Praxis oft zusammen auf der Rechnung stehen und dann getrennt geprüft werden müssen. Wenn du das sauber aufsetzt, hilft dir auch ein Mobilitätszuschuss für Pflegekräfte bei der Gesamtabrechnung, weil Fahrt, Unterkunft und Verpflegung nicht durcheinandergeraten.

Rechenfehler Nummer eins: Das Hotel wird bezahlt, das Frühstück ist dabei, und niemand zieht die Mahlzeit sauber ab. Genau an dieser Stelle geht Geld verloren.

Die Reihenfolge bleibt einfach. Erst die Reiseart und die Dauer prüfen, dann die Mahlzeiten, dann die Übernachtung. Wer das konsequent macht, rechnet schneller und vermeidet Fehler bei der Abrechnung.

Berechnungsbeispiele aus dem Pflegealltag

Im Klinikalltag zählt nicht die Theorie, sondern die saubere Abrechnung. Eine Pflegekraft fährt am frühen Montag in eine andere Stadt, arbeitet dort im Schichtdienst, übernachtet vor Ort und bleibt am nächsten Tag direkt wieder im Einsatz. Genau an so einem Fall zeigt sich, ob du die Verpflegungspauschale richtig ansetzt oder am Ende Geld liegen lässt.

Eine Infografik zur Berechnung im Pflegealltag: Anreise, Abrechnung von Pauschalen und abschließende Dokumentation der erbrachten Leistungen.

Ein typischer Zweitageseinsatz

Am Anreisetag bist du mehr als 8 Stunden unterwegs oder außer Haus. Dafür stehen dir 14 Euro zu. Bleibst du über Nacht und bist am Folgetag wieder den ganzen Tag im Dienst, kommen für den Zwischentag 28 Euro dazu. Am Abreisetag gibt es erneut 14 Euro. Genau so laufen viele Einsätze in der Zeitarbeit, wenn Pflegekräfte zwischen Klinik, Unterkunft und nächster Station pendeln.

Stellt die Einrichtung an einem dieser Tage eine Mahlzeit, wird die Pauschale gekürzt. Ein Frühstück zieht anders zu Buche als Mittag- oder Abendessen, und bei mehreren gestellten Mahlzeiten schrumpft der Ansatz entsprechend weiter. Bei kompletter Verpflegung kann am Ende nichts mehr übrig bleiben. Das musst du in der Abrechnung sofort erkennen, sonst rechnest du zu hoch ab.

Ein schneller Rechenweg

  1. Reisetag prüfen. Ist die Abwesenheit lang genug, gibt es überhaupt eine Pauschale.
  2. Mahlzeiten erfassen. Frühstück, Mittagessen, Abendessen einzeln notieren.
  3. Übernachtung prüfen. Pauschale oder echte Hotelkosten, aber nicht blind vermischen.
  4. Ergebnis kontrollieren. Nur den gekürzten Rest ansetzen.

Schreib den Tag so auf, wie er wirklich war, nicht so, wie er sich am Monatsende anfühlt. Ohne saubere Zeiten wird aus einer klaren Pauschale schnell ein Ratespiel.

So verhält sich die Klinikverpflegung

Wenn dir die Klinik das Mittagessen stellt, ist das steuerlich kein Extra, sondern ein Kürzungsgrund. Genau deshalb zählen Kantine, Stationsessen oder das Frühstück im Hotel für die Abrechnung mit. Für Pflegekräfte in Zeitarbeit ist das besonders relevant, weil solche Mahlzeiten in vielen Einsätzen nebenbei laufen und erst beim Zusammenstellen der Reisekosten auffallen.

Am Ende zählt nicht, ob der Tag hart war, sondern ob du die Reihenfolge sauber dokumentierst. Anreise, Einsatz, Mahlzeiten und Übernachtung gehören zusammen auf den Belegsatz. Wer das ordentlich trennt, behält die Rechnung im Griff. Für den Rest hilft dir auch ein Brutto-Netto-Rechner für Pflegekräfte, wenn du prüfen willst, was von der Abrechnung am Ende wirklich bei dir ankommt.

Abrechnung durch Arbeitgeber oder Werbungskosten

Du hast zwei Wege. Entweder dein Arbeitgeber erstattet dir die Verpflegungspauschale steuerfrei über die Lohnabrechnung, oder du setzt sie als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Beide Wege sind legitim, aber nicht jeder bringt dir denselben Nutzen.

Vergleichsgrafik zwischen Arbeitgebererstattung und Werbungskosten bei beruflich veranlassten Ausgaben für die Steuererklärung.

Wenn der Arbeitgeber zahlt

Die beste Lösung ist meist die direkte Erstattung durch den Arbeitgeber. Dann landet der Betrag sauber in deiner Abrechnung und du musst ihn nicht erst über die Steuererklärung zurückholen. Wichtig ist nur, dass die Pauschale korrekt und getrennt von anderen Posten ausgewiesen wird.

Für dich ist das vor allem dann stark, wenn du regelmäßig fährst und viele Einzeltage abrechnest. Dann gehört eine ordentliche Reisekostenabrechnung zu einer guten Personalpraxis genauso dazu wie die korrekte Schichtplanung. Brutto-Netto-Rechner für Pflegekräfte

Wenn du selbst über die Steuer gehst

Setzt der Arbeitgeber nichts an oder nur teilweise, bleibt der Weg über die Steuererklärung. Dann taucht die Verpflegungspauschale als Werbungskosten auf. Das ist sauber, aber eben langsamer, weil du erst über das Finanzamt zum Geld kommst.

Der Unterschied ist praktisch: Beim Arbeitgeber brauchst du die interne Abrechnung, bei der Steuer brauchst du deine eigenen Nachweise. Beides steht und fällt mit der Dokumentation von Reisedauer, Ort und gestellten Mahlzeiten.

Was du unbedingt aufbewahren solltest

  • Fahrzeiten und Uhrzeiten: Abreise, Ankunft, Rückreise.
  • Einsatzort: konkrete Klinik, Station oder Einrichtung.
  • Mahlzeiten: gestellt oder nicht gestellt.
  • Übernachtung: Hotel oder pauschale Abrechnung.

Wer diese vier Punkte konsequent festhält, macht es der Lohnbuchhaltung leicht. Und genau das ist im Pflegealltag oft der Unterschied zwischen korrekter Erstattung und unnötigen Rückfragen.

Besonderheiten für Pflegekräfte in der Zeitarbeit

Eine Krankenschwester in blauer Arbeitskleidung betrachtet aufmerksam ein Tablet in einem modernen Krankenhausflur während der Arbeit.

Zeitarbeit macht die Sache anspruchsvoll, aber auch interessant. Du wechselst Einsatzorte, fährst längere Strecken und isst nicht selten dort, wo die Schicht dich gerade hinspült. Genau dadurch entstehen mehrere kleine Abrechnungsfälle statt eines einzigen Standardmonats.

Mehrere Einsätze an einem Tag

Wenn du an einem Tag zwei Orte anfährst, zählt die beruflich veranlasste Abwesenheit trotzdem nur entlang deiner tatsächlichen Zeiten. Für die Praxis heißt das, du solltest jeden Ortswechsel sauber notieren. Sonst wird aus einem klaren Anspruch schnell eine unvollständige Abrechnung.

Bei kurzen Zwischenstopps ohne echte Mahlzeit oder ohne ausreichend lange Abwesenheit gibt es natürlich keine zusätzliche Pauschale. Das ist kein Nachteil des Systems, sondern genau die Logik dahinter.

Längere Einsätze und wiederkehrende Orte

Wenn du über längere Zeit immer wieder dieselbe Einrichtung ansteuerst, musst du genauer hinschauen. Dann kann die steuerliche Einordnung kippen, vor allem wenn der Ort faktisch zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird. Die Regeln sind hier nicht kompliziert, aber konsequent.

Für befristete Einsätze in Pflegeheimen, Kliniken oder ambulanten Strukturen gilt deshalb, du dokumentierst von Anfang an ordentlich. Das schützt dich vor Diskussionen, wenn später die Personalabrechnung geprüft wird. Zeitarbeit in der Pflege

Was bei guter Zeitarbeit zählt

Ein guter Arbeitgeber nimmt dir diese Büroarbeit nicht komplett ab, aber er macht sie leicht. Dazu gehören klare Reiseabrechnung, digitale Nachweise und schnelle Rückmeldung, wenn etwas fehlt. Genau an dieser Stelle unterscheiden sich Zeitarbeitsmodelle in der Praxis spürbar.

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Deine nächsten Schritte für mehr Netto vom Brutto

Nimm die Pauschale ernst, sonst verschenkst du Geld. Prüfe bei jedem Einsatz sofort Abwesenheitsdauer, Mahlzeiten und Übernachtung, und schreibe dir die Zeiten direkt auf, statt sie später aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren. Wer das konsequent macht, hat bei der Reisekostenabrechnung deutlich weniger Stress.

Wenn dein Arbeitgeber die Pauschale nicht sauber erfasst, sprich das offen an. Verlange eine klare Reisekostenregelung, nicht erst am Jahresende, sondern direkt beim Start des Einsatzes. Gerade bei wechselnden Touren ist das ein normaler Teil professioneller Abrechnung.

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