Wann Schwangerschaft Arbeitgeber mitteilen – Tipps & Fristen

Die Frage, wann der beste Zeitpunkt ist, um deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu erzählen, beschäftigt wohl jede werdende Mutter. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn das ist eine sehr persönliche Entscheidung, für die es auch keine gesetzliche Frist gibt. Aber es gibt einen entscheidenden Punkt: Sobald du dich sicher fühlst und den vollen Schutz des Mutterschutzgesetzes genießen möchtest, solltest du es tun. Dein besonderer Kündigungsschutz greift nämlich erst, wenn dein Arbeitgeber informiert ist.

Den perfekten Zeitpunkt für die Mitteilung finden

Die Entscheidung, wann du die große Neuigkeit im Job teilst, ist ein Balanceakt. Sie hängt ganz von deiner persönlichen Situation, deinem Sicherheitsgefühl und natürlich auch dem Arbeitsklima ab. Es gibt kein allgemeingültiges „richtig“ oder „falsch“, aber es lohnt sich, die Vor- und Nachteile einer frühen gegenüber einer späteren Mitteilung abzuwägen.

Viele Frauen warten ganz bewusst die ersten zwölf Wochen ab. Das hat einen guten Grund: Nach diesem ersten kritischen Trimester sinkt das Risiko einer Fehlgeburt deutlich. Diese Zeit abzuwarten, gibt vielen eine zusätzliche emotionale Sicherheit, bevor sie mit der Nachricht an die Öffentlichkeit gehen.

Andererseits profitierst du von wichtigen Schutzrechten, sobald dein Arbeitgeber Bescheid weiß. Dazu gehören nicht nur der Kündigungsschutz, sondern auch notwendige Anpassungen an deinem Arbeitsplatz, um dich und dein Baby zu schützen.

Was sagt das Gesetz und was ist üblich?

Rein rechtlich gesehen gibt es in Deutschland keine Pflicht, eine Schwangerschaft sofort zu melden. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) legt aber nahe, nicht allzu lange zu warten, damit dein Arbeitgeber seine Schutzpflichten auch erfüllen kann. Eine Studie zeigt, dass die Praxis oft anders aussieht: Rund 85 % der schwangeren Arbeitnehmerinnen in Deutschland teilen die Neuigkeit bereits im ersten Trimester mit. Wenn du tiefer in die rechtlichen Rahmenbedingungen eintauchen möchtest, findest du unter verbraucherschutz.thueringen.de verlässliche Informationen.

Dieser kleine Entscheidungsbaum kann dir vielleicht helfen, den für dich richtigen Weg zu finden, indem er den Prozess visualisiert.

Entscheidungsprozess Diagramm zeigt Workflow von Start über Unsicherheit zu Ja oder Nein Entscheidung mit Kalender Symbol

Die Grafik macht es deutlich: Im Kern geht es immer um die Abwägung zwischen dem Wunsch nach emotionaler Sicherheit (also nach der 12. Woche) und dem Bedürfnis nach sofortigem rechtlichem Schutz (vor der 12. Woche).

Ganz wichtig: Dein Arbeitgeber ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf die Information ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht einfach an Kollegen weitergeben.

Gerade in Berufen mit hoher körperlicher Belastung oder potenziellen Risiken, wie sie in der Pflege alltäglich sind, ist eine frühe Information nicht nur sinnvoll, sondern essenziell. Verantwortungsvolle Arbeitgeber wie Brekstar Medical können so umgehend eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die nötigen Schutzmaßnahmen einleiten. Lies dazu auch unseren Beitrag, um mehr über deine Rechte bei der Leiharbeit in der Pflege zu erfahren.

Letztendlich wählst du den Moment, der sich für dich richtig und sicher anfühlt.

Frühe vs späte Mitteilung ein direkter Vergleich

Um dir die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile hier einmal direkt gegenübergestellt. So siehst du auf einen Blick, was für deine Situation am besten passt.

Zeitpunkt der Mitteilung Vorteile Nachteile
Früh (vor der 12. Woche) Sofortiger Kündigungsschutz nach dem MuSchG.

Direkte Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz (z.B. keine schweren Lasten heben, keine Nachtschichten).

Mehr Transparenz für die Personalplanung.

Das Risiko einer Fehlgeburt ist statistisch noch höher, was emotional belastend sein kann.

Du könntest unerwünschte Ratschläge oder Fragen von Kollegen erhalten.

Später (nach der 12. Woche) Emotionale Sicherheit, da die kritische Phase der Schwangerschaft vorbei ist.

Mehr Zeit, um sich persönlich an die neue Situation zu gewöhnen.

Die Neuigkeit kann mit mehr Selbstvertrauen kommuniziert werden.

Du bist in den ersten Wochen nicht vor Kündigung geschützt.

Keine gesetzlichen Anpassungen am Arbeitsplatz bis zur Mitteilung.

Kurzfristige Planung kann für den Arbeitgeber schwieriger sein.

Am Ende gibt es für beide Zeitpunkte gute Argumente. Hör auf dein Bauchgefühl und wähle den Weg, der dir die meiste Sicherheit gibt – sowohl emotional als auch rechtlich.

Was passiert, nachdem du deinem Arbeitgeber Bescheid gesagt hast?

Schwangere Frau plant mit Kalender und Smartphone den richtigen Zeitpunkt für Arbeitgeber-Mitteilung

Sobald du deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erzählt hast, aktivierst du quasi ein umfassendes Schutzpaket für dich und dein Baby. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ab diesem Moment dein starker Verbündeter und sorgt dafür, dass du dir um arbeitsrechtliche Themen keine Sorgen mehr machen musst.

Der wohl wichtigste Punkt ist der besondere Kündigungsschutz. Ab dem Augenblick, in dem du die Nachricht überbringst, ist eine Kündigung durch deinen Arbeitgeber so gut wie ausgeschlossen. Dieser Schutz gilt für die gesamte Schwangerschaft und sogar noch bis vier Monate nach der Geburt.

Und falls du eine Kündigung erhältst, bevor du es überhaupt erzählen konntest – keine Panik! Du hast nach Erhalt der Kündigung noch zwei Wochen Zeit, deinen Chef zu informieren. Tust du das, wird die Kündigung unwirksam. Das ist ein echtes Sicherheitsnetz, das sogar in der Probezeit oder bei befristeten Verträgen greift. Ein hilfreicher Ratgeber der IG Metall bietet hierzu weitere Einblicke.

Was dein Arbeitgeber jetzt tun muss

Mit deiner Information beginnt für deinen Arbeitgeber eine wichtige Phase der Verantwortung. Er ist nun gesetzlich verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um deine Gesundheit und die deines Kindes zu schützen.

Ganz oben auf der Liste steht die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Dein Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz und deine täglichen Aufgaben genau unter die Lupe nehmen, um mögliche Risiken für dich und dein Baby auszuschließen. Stellt er eine Gefahr fest, muss er handeln.

Die Sicherheit von Mutter und Kind hat oberste Priorität. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Arbeitsplatz so umzugestalten, dass er sicher ist. Ist das nicht möglich, muss er dir eine andere, zumutbare Tätigkeit anbieten.

Diese Beurteilung ist besonders in Berufen wie der Pflege entscheidend, wo körperliche Belastung oder der Umgang mit bestimmten Substanzen zum Alltag gehören können. Führende Personaldienstleister wie Brekstar Medical nehmen diese Pflicht sehr ernst und sorgen proaktiv für sichere und ergonomische Arbeitsbedingungen für ihre schwangeren Mitarbeiterinnen.

Verbotene Tätigkeiten und die wichtigen Schutzfristen

Das Mutterschutzgesetz ist hier sehr klar und definiert genau, welche Aufgaben für dich als Schwangere tabu sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Schweres Heben: Regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg ist verboten.
  • Gefahrstoffe: Du darfst keinen Kontakt zu gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen oder Gasen haben.
  • Nacht- und Sonntagsarbeit: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darfst du in der Regel nicht arbeiten.
  • Akkordarbeit: Tätigkeiten, bei denen ein bestimmtes, hohes Arbeitstempo vorgegeben ist, sind ebenfalls unzulässig.

Diese Regeln sind nicht verhandelbar und dienen allein deinem Schutz. Ein gut organisierter Dienstplan ist hier das A und O. In unserem Blogbeitrag zum Arbeitsrecht in der Pflege gehen wir genauer darauf ein, wie eine faire Planung in der Praxis aussieht.

Zusätzlich gelten natürlich die gesetzlichen Schutzfristen: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach bist du komplett von der Arbeit freigestellt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt sogar auf zwölf Wochen. In dieser Zeit erhältst du dann das Mutterschaftsgeld.

Das Gespräch mit dem Arbeitgeber souverän vorbereiten

Eine gute Vorbereitung ist wirklich der Schlüssel, um die Nervosität vor dem Gespräch mit dem Chef abzulegen. Sie sorgt für einen konstruktiven und professionellen Austausch, bei dem du dich sicher und gut aufgehoben fühlst. Sieh diesen Abschnitt einfach als deinen persönlichen Fahrplan für ein gelungenes Gespräch.

Der erste Schritt ist simpel, aber entscheidend: Finde heraus, wer der richtige Ansprechpartner ist. In den allermeisten Fällen ist das deine direkte Führungskraft. Sie ist für die Planung im Team und deine Aufgaben verantwortlich und sollte deshalb auch als Erste von den Neuigkeiten erfahren. Die Personalabteilung kommt meistens erst im zweiten Schritt dazu.

Die richtigen Unterlagen bereithalten

Damit das Gespräch so reibungslos wie möglich verläuft, solltest du ein wichtiges Dokument dabeihaben. Dein Arbeitgeber darf nämlich einen Nachweis über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin verlangen.

Dieser Nachweis ist die Grundlage für die Berechnung deiner Mutterschutzfristen. Halte dafür am besten eines der folgenden Dokumente bereit:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, die deine Schwangerschaft bestätigt.
  • Eine Kopie der relevanten Seite aus deinem Mutterpass, auf der der errechnete Termin steht.

Diese kleine Vorbereitung wirkt professionell und gibt deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, sofort alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Das Gespräch strukturieren und planen

Auch der Zeitpunkt für das Gespräch sollte gut überlegt sein. Bitte deine Führungskraft um einen Termin unter vier Augen. Wähle am besten einen Moment, in dem ihr beide ungestört und ohne Zeitdruck reden könnt – also definitiv nicht zwischen Tür und Angel.

Denk dran: Bei diesem Gespräch geht es nicht nur darum, eine Information zu übermitteln. Es ist der Startschuss für die gemeinsame, lösungsorientierte Planung der nächsten Monate und schafft eine vertrauensvolle Basis für die weitere Zusammenarbeit.

Ein proaktiver Ansatz kommt eigentlich immer gut an. Mach dir ruhig schon mal ein paar Gedanken zu Themen wie der Übergabe deiner Projekte oder deinen Wünschen für die Elternzeit. Das signalisiert Verantwortungsbewusstsein und zeigt, dass du an einer guten Lösung für alle interessiert bist. So eine vorausschauende und kooperative Haltung wissen moderne Arbeitgeber sehr zu schätzen. Mehr dazu, was einen zukunftsorientierten Arbeitgeber ausmacht, liest du in unserem Artikel über Brekstar als dein Arbeitgeber für die Zukunft.

Checkliste für deine Vorbereitung:

  1. Ansprechpartner: Termin mit deiner direkten Führungskraft machen.
  2. Zeitpunkt: Einen ruhigen Moment ohne Termindruck auswählen.
  3. Unterlagen: Ärztliche Bescheinigung oder Kopie aus dem Mutterpass griffbereit haben.
  4. Inhalt: Den Gesprächsablauf kurz im Kopf durchgehen (Mitteilung, nächste Schritte, Fragen).
  5. Zukunft: Erste Überlegungen zur Aufgabenübergabe und Elternzeit anstellen.

Mit dieser Checkliste im Gepäck bist du bestens gewappnet und kannst selbstbewusst und gut vorbereitet ins Gespräch gehen.

Professionelle Muster für deine Mitteilung

Geschäftsfrau bereitet wichtiges Gespräch am Laptop vor und macht sich Notizen am Schreibtisch

Manchmal ist es gar nicht so einfach, die passenden Worte zu finden. Vor allem, wenn ein Thema so persönlich und gleichzeitig so professionell ist. Damit du dich bei deiner Mitteilung sicher fühlst, haben wir hier ein paar griffige Formulierungen für dich vorbereitet.

Du kannst sie direkt für eine E-Mail nutzen oder als eine Art Skript für dein persönliches Gespräch. Ziel ist es, die wichtigsten Infos klar rüberzubringen: die Nachricht selbst, wann es so weit ist und dass du ein Gespräch für die weitere Planung wünschst. So stellst du von Anfang an die Weichen für eine offene und ehrliche Kommunikation.

Vorlage für deine schriftliche Mitteilung

Oft ist eine E-Mail ein guter, erster Schritt. So hast du die Info formell und nachweisbar übermittelt und gibst deinem Gegenüber kurz Zeit, die Nachricht zu verarbeiten. Diese Vorlage kannst du einfach an deine Situation anpassen.

Betreff: Persönliche Information

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name der Führungskraft],

ich möchte dich heute auf diesem Weg darüber informieren, dass ich schwanger bin. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der [Datum].

Ich freue mich riesig auf diesen neuen Lebensabschnitt und möchte die Zeit bis zum Beginn meines Mutterschutzes natürlich nutzen, um eine saubere Übergabe meiner Aufgaben vorzubereiten.

Lass uns doch in den nächsten Tagen persönlich zusammensetzen, um die nächsten Schritte und vielleicht auch schon erste Gedanken zur Elternzeit zu besprechen. Gib mir einfach Bescheid, wann es bei dir gut passt.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

Diese Vorlage ist professionell, aber trotzdem persönlich und positiv. Sie zeigt deinem Arbeitgeber, dass du mitdenkst und verantwortungsbewusst planst – eine perfekte Basis für das Gespräch, das darauf folgt.

Leitfaden für das persönliche Gespräch

Wenn du die Neuigkeit lieber direkt von Angesicht zu Angesicht überbringen möchtest, kann dir dieser kleine Leitfaden helfen, souverän zu bleiben und nichts Wichtiges zu vergessen.

  1. Positive Einleitung: Starte das Gespräch am besten mit einer positiven, offenen Formulierung. Zum Beispiel: „Ich habe eine schöne persönliche Nachricht, die ich gerne mit dir teilen möchte.“
  2. Klare Ansage: Komm dann direkt zum Punkt: „Ich bin schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der [Datum].“
  3. Blick nach vorn: Betone sofort, dass du engagiert bleibst. „Ich werde die nächsten Monate natürlich voll nutzen, um meine Projekte gut voranzubringen und eine reibungslose Übergabe zu organisieren.“
  4. Teamgeist zeigen: Biete aktiv an, gemeinsam die nächste Zeit zu planen. „Lass uns doch gemeinsam überlegen, wie wir die Aufgabenübergabe und die Zeit bis zum Mutterschutz am besten gestalten können.“

So ein kooperativer Ansatz schafft Vertrauen und eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit. Gerade fortschrittliche Arbeitgeber wie Brekstar Medical wissen eine solche offene Kommunikation sehr zu schätzen, weil sie eine verlässliche Planung für alle Seiten ermöglicht. Falls du auf der Suche nach einem Arbeitgeber bist, der eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wirklich lebt, findest du über die Expressbewerbung interessante Möglichkeiten.

Was in besonderen Situationen im Job gilt

Person tippt Muster-E-Mail auf Laptop zur Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

Kein Arbeitsverhältnis gleicht dem anderen, das ist klar. Deshalb ist es umso wichtiger, genau zu wissen, welche Regeln in speziellen Fällen greifen. Ob du noch in der Probezeit bist, einen befristeten Vertrag hast oder in einem Beruf mit potenziellen Risiken arbeitest – das Mutterschutzgesetz steht auf deiner Seite.

Wirst du während der Probezeit schwanger, ändert das rein gar nichts an deinen Rechten. Sobald du deinem Arbeitgeber Bescheid sagst, greift der volle Kündigungsschutz. Du kannst also nicht wegen deiner Schwangerschaft gekündigt werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass du dich vom ersten Tag an sicher fühlen kannst.

Befristete Verträge und Risikoberufe

Bei befristeten Verträgen sieht die Sache ein wenig anders aus. Der Kündigungsschutz gilt zwar auch hier, aber er bewahrt dich nicht davor, dass dein Vertrag wie geplant zum vereinbarten Datum endet. Eine Verlängerung wird dann zur reinen Verhandlungssache. Es lohnt sich auch, die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit zu kennen, da hier befristete Einsätze an der Tagesordnung sind.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Berufen, in denen du und dein ungeborenes Kind Gefahren ausgesetzt sein könnten. Das betrifft vor allem Jobs in der Pflege oder in der Produktion. Hier ist eine sehr frühe Mitteilung nicht nur eine gute Idee, sondern absolut entscheidend für eure Sicherheit.

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sofort nach deiner Mitteilung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das bedeutet konkret:

  • Überprüfung: Dein Arbeitsplatz und deine Tätigkeiten werden auf Risiken wie den Umgang mit Gefahrstoffen, das Heben schwerer Lasten oder Infektionsgefahren gecheckt.
  • Anpassung: Besteht eine Gefahr, müssen die Arbeitsbedingungen angepasst werden oder du bekommst eine andere, sichere Aufgabe zugewiesen.
  • Beschäftigungsverbot: Ist beides nicht möglich, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen – und zwar bei vollem Lohnausgleich.

Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wartet übrigens nicht, bis du ihn auf diese Pflichten hinweist. Unternehmen wie Brekstar Medical handeln proaktiv, um sicherzustellen, dass schwangere Mitarbeiterinnen vom ersten Moment an geschützt sind und sich rundum sicher fühlen.

Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regelungen in diesen Sondersituationen.

Situation Kündigungsschutz Besondere Maßnahmen
Probezeit Voller Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft. Keine, die normalen Schutzfristen und Regelungen gelten.
Befristeter Vertrag Kündigungsschutz gilt, aber der Vertrag läuft zum vereinbarten Datum aus. Keine automatische Verlängerung, rechtzeitiges Gespräch suchen.
Risikoberuf (z.B. Pflege) Voller Kündigungsschutz. Arbeitgeber muss sofort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Es ist also entscheidend, deine Rechte zu kennen, um für dich und dein Kind die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen.

Die Meldepflicht des Arbeitgebers

Was viele nicht wissen: Dein Arbeitgeber hat nicht nur dir gegenüber Pflichten. Sobald er von deiner Schwangerschaft erfährt, muss er dies unverzüglich der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde melden.

Diese Meldepflicht soll sicherstellen, dass das Mutterschutzgesetz auch wirklich eingehalten wird und alle Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt werden. Es ist sozusagen eine zusätzliche Kontrollebene, die dir die Gewissheit gibt, dass deine Rechte auch von offizieller Seite wahrgenommen werden.

Schwanger im Job: Die häufigsten Fragen geklärt

Wenn du die große Neuigkeit im Job teilen willst, tauchen oft die gleichen Fragen und Unsicherheiten auf. Das ist ganz normal, schließlich ist es eine aufregende, neue Lebensphase. Damit du dich sicher fühlst und genau weißt, was auf dich zukommt, haben wir die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Sieh diesen Abschnitt einfach als deinen persönlichen Spickzettel, der dir schnell und unkompliziert Antworten gibt.

Muss ich den genauen Entbindungstermin nachweisen?

Ja, das ist tatsächlich einer der wichtigsten Punkte. Dein Arbeitgeber braucht den voraussichtlichen Termin, um deine gesetzlichen Mutterschutzfristen ganz genau zu berechnen. Diese beginnen in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und enden acht Wochen danach – und sind die Grundlage für jede weitere Planung.

Aber keine Sorge, der Nachweis ist denkbar einfach. Meistens reicht eine dieser beiden Optionen völlig aus:

  • Eine Kopie der Seite aus deinem Mutterpass, auf der der Termin steht.
  • Ein kurzes, formloses Schreiben von deinem Arzt oder deiner Ärztin, das den Termin bestätigt.

Mit diesem Dokument kann dein Arbeitgeber dann auch alle notwendigen Meldungen bei der Krankenkasse und der zuständigen Aufsichtsbehörde in die Wege leiten.

Was passiert, wenn ich erst nach einer Kündigung von meiner Schwangerschaft erzähle?

An dieser Stelle ist das Gesetz ganz klar auf deiner Seite. Solltest du eine Kündigung erhalten, bevor du die Chance hattest, von deiner Schwangerschaft zu erzählen, ist noch längst nichts verloren. Dein besonderer Kündigungsschutz greift nämlich sogar rückwirkend.

Du hast ganze zwei Wochen Zeit, um deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du schwanger bist – gerechnet ab dem Tag, an dem du die Kündigung erhalten hast. Hältst du diese Frist ein und warst zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger, ist die Kündigung unwirksam.

Tipp vom Profi: Um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen, solltest du die Mitteilung in diesem Fall unbedingt schriftlich machen, am besten per Einschreiben. So kannst du jederzeit beweisen, dass du die Frist eingehalten hast.

Dieser Schutz ist eine enorme Sicherheit, falls es zu einer unerwarteten Kündigung kommt, bevor du deine Pläne teilen konntest.

Darf mein Arbeitgeber Überstunden von mir verlangen?

Ein klares und deutliches Nein. Das Mutterschutzgesetz schützt dich hier sehr streng vor Überlastung. Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, darf er keine Mehrarbeit mehr von dir fordern.

Die Regeln sind dabei ganz konkret:

  • Deine tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden nicht überschreiten.
  • In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darfst du nicht mehr als 90 Stunden arbeiten.

Auch Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind für dich tabu, von ganz wenigen und streng geregelten Ausnahmen abgesehen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, darauf zu achten. Verantwortungsvolle Unternehmen wie Brekstar Medical achten penibel darauf, dass die Dienstpläne diese Vorgaben jederzeit einhalten.

Habe ich Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz?

Ja, den hast du, wenn deine jetzige Tätigkeit ein Risiko für dich oder dein ungeborenes Kind darstellt. Dein Arbeitgeber steht hier in der Pflicht und muss sich an eine klare Reihenfolge halten, die das Gesetz vorgibt.

Als Erstes muss er prüfen, ob dein bisheriger Arbeitsplatz so umgestaltet werden kann, dass er für dich sicher ist. Das kann zum Beispiel durch neue technische Hilfsmittel oder eine Anpassung der Arbeitsabläufe geschehen.

Wenn das nicht klappt, muss er dir eine andere, zumutbare Tätigkeit im Unternehmen anbieten. Nur wenn beide Optionen ausscheiden – also weder die Umgestaltung noch ein alternativer Arbeitsplatz infrage kommen – greift die letzte Maßnahme: das betriebliche Beschäftigungsverbot. In diesem Fall wirst du bei vollem Gehalt freigestellt, um deine Gesundheit und die deines Kindes zu schützen.


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