Nach dem Spätdienst liegt der Gehaltszettel auf dem Küchentisch. Du hast wieder kurzfristig übernommen, am Wochenende gearbeitet und fragst dich trotzdem: Warum kommt von dem Brutto nicht mehr auf meinem Konto an? Beim nächsten Stellenangebot möchtest du deshalb genauer wissen, was dir tatsächlich bleibt.
Ein Brutto-Netto-Rechner für die Pflege hilft dir dabei, wenn du Grundgehalt, Zuschläge und Zusatzleistungen konsequent trennst. Einfach alles als Monatsbrutto einzutragen, ergibt gerade bei wechselnden Diensten schnell ein schiefes Bild. Für deine Rechnung für 2026 brauchst du außerdem einen Rechner mit passendem Abrechnungsjahr, deine persönlichen Steuermerkmale und eine nachvollziehbare Aufstellung des Angebots.
Inhaltsverzeichnis
- Brutto in fünf Schritten in Netto verwandeln
- Die Abzüge im Überblick und ihre Anteile
- Pflegeversicherung mit und ohne Kinder einrechnen
- Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge richtig trennen
- Was ein Angebot neben dem Grundgehalt wert ist
- So arbeitest du bei BREKSTAR
- Fragen zur Netto-Rechnung, die Bewerber wirklich stellen
Brutto in fünf Schritten in Netto verwandeln
Leg deine aktuelle Abrechnung neben das neue Angebot. Arbeite mit denselben persönlichen Angaben und demselben Arbeitszeitumfang, sonst vergleichst du nicht die Vergütung, sondern unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen.
Grundgehalt erfassen und Abzüge zuordnen
Brutto auseinandernehmen. Notiere festes Grundgehalt, variable Zuschläge und Sonderzahlungen getrennt. Als Orientierung nennt Destatis für April 2024 für Vollzeitbeschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen durchschnittlich 4.048 € brutto monatlich ohne Sonderzahlungen. Das ist ein Vergleichswert für diese Beschäftigtengruppe, kein persönliches Gehaltsversprechen.
Sozialversicherung berechnen lassen. Verwende das beitragspflichtige Entgelt, nicht ungeprüft die Summe aller Abrechnungspositionen. Der Rechner sollte Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung einzeln ausweisen. Bei der Krankenversicherung brauchst du deine tatsächliche Krankenkasse, bei der Pflegeversicherung insbesondere Kinderstatus und Bundesland.
Lohnsteuer mit deinen Merkmalen bestimmen. Wähle Abrechnungsjahr, Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal. Die Lohnsteuer ist kein pauschaler Anteil, den du bei jeder Gehaltshöhe unverändert abziehen kannst. Kinderfreibeträge gehören ebenfalls korrekt eingetragen, ihre Wirkung darfst du aber nicht mit einem allgemeinen Rabatt auf sämtliche Abzüge verwechseln.
Die Reihenfolge lässt sich direkt mit deinem Gehaltszettel nachvollziehen:

Zuschläge prüfen und Auszahlung abgleichen
Zuschläge separat behandeln. Übernimm die tatsächlich geleisteten zuschlagsfähigen Stunden aus dem Dienstnachweis. Ein Nachtzuschlag ist anders zu beurteilen als eine steuerpflichtige Funktionszulage. Fehlt diese Unterscheidung im Rechner, brauchst du eine ergänzende Aufstellung.
Mit dem Auszahlungsbetrag vergleichen. Prüfe nicht nur das ausgewiesene Netto. Erstattungen, Sachbezüge, Vorschüsse oder andere persönliche Abrechnungspositionen können dazu führen, dass der überwiesene Betrag davon abweicht.
Ein typischer Fehler ist die Rechnung Stundensatz mal mögliche Dienststunden. Damit weißt du noch nicht, wie Urlaub, Feiertage, Krankheit, Mehrarbeit und Teilzeit vertraglich abgerechnet werden. Für ein belastbares Monatsbudget zählt das vereinbarte Entgelt, nicht der theoretisch vollste Dienstplan.
Wenn du ein Angebot von BREKSTAR prüfst, geh genauso vor: erst Vergütungsbestandteile sortieren, dann persönliche Abzüge berechnen, anschließend die erwartete Auszahlung kontrollieren. So erkennst du, ob ein attraktiver Betrag auf festem Grundgehalt oder auf vielen zusätzlichen Diensten beruht.
Ein Netto ohne Angabe von Steuerklasse und Kinderstatus ist nur eine Schätzung, keine verlässliche Zusage für dein Konto.
Die Abzüge im Überblick und ihre Anteile
Auf deinem Gehaltszettel stehen Sozialversicherung und Steuern in getrennten Bereichen. Das ist wichtig, weil beide nicht nach derselben Logik berechnet werden. Die Sozialversicherung orientiert sich am jeweiligen beitragspflichtigen Entgelt und den geltenden Beitragsbemessungsgrenzen, die Lohnsteuer an deinen steuerlichen Merkmalen.
Abzüge auf deinem Gehaltszettel
| Abzug | Arbeitnehmeranteil | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | Gesetzlicher Arbeitnehmeranteil des Abrechnungsjahres | Bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | Bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
| Krankenversicherung | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, kinderlos mit Zuschlag 2,4 % | In Sachsen abweichend: 2,3 % beziehungsweise 2,9 % |
| Lohnsteuer | Nach Lohnsteuertabelle | Steuerklasse und Freibeträge; Kinderstatus korrekt erfassen |
| Kirchensteuer | 8 oder 9 % der maßgeblichen Lohnsteuer | Kirchensteuermerkmal und Bundesland prüfen |
| Solidaritätszuschlag | Nach gesetzlicher Berechnung einschließlich Freigrenze und Milderungszone | Nicht pauschal auf das Brutto anwenden |
Die Tabelle ist eine Prüfhilfe, keine vollständige Abrechnung. Insbesondere bei Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen muss der verwendete Rechner zum ausgewählten Jahr passen. Übernimm deshalb keine fertige Nettozahl aus einer älteren Beispielrechnung.
Die Krankenkasse richtig hinterlegen
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich der Beitrag aus dem allgemeinen Beitrag und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Nur den allgemeinen Anteil zu berücksichtigen, reicht für eine brauchbare Netto-Schätzung nicht aus. Übernimm den Zusatzbeitrag deiner tatsächlichen Krankenkasse, statt eine voreingestellte Durchschnittsangabe stehen zu lassen.
Auch der Arbeitgeberanteil gehört nicht zu deinen persönlichen Abzügen. Wer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkosten zusammenzählt, unterschätzt die eigene Auszahlung. Die Abgrenzung erklärt der Beitrag zur Krankenversicherung und dem Arbeitgeberanteil ausführlicher.
Bei Steuern funktioniert die Rechnung anders: Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer anhand des steuerpflichtigen Arbeitslohns und deiner Merkmale. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden darauf aufbauend nach ihren jeweiligen Regeln bestimmt. Ein einheitlicher Abzugssatz für alle Beschäftigten funktioniert deshalb nicht.
Diese Angaben kontrollierst du zuerst
- Krankenkasse und Zusatzbeitrag: Stimmen die hinterlegte Kasse und der verwendete Satz mit deiner Abrechnung überein?
- Steuermerkmale: Sind Steuerklasse, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal korrekt?
- Versicherungsstatus: Rechnet das Programm mit der Versicherungssituation, die für dich tatsächlich gilt?
- Abrechnungsbasis: Sind steuerpflichtiges und beitragspflichtiges Brutto nachvollziehbar ausgewiesen?
Weicht deine Rechnung deutlich von der Abrechnung ab, kontrolliere zuerst die Eingaben. Danach prüfst du Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile und persönliche Abzüge. Eine Differenz ist ein Anlass zum Nachfragen, aber noch kein Beleg für einen Abrechnungsfehler.
Pflegeversicherung mit und ohne Kinder einrechnen
Ob du Kinder hast und in welchem Bundesland du arbeitest, beeinflusst deinen Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung. Außerhalb Sachsens beträgt der allgemeine Beitragssatz seit dem 1. Januar 2025 3,6 %. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen grundsätzlich jeweils 1,8 %. Kinderlose Beschäftigte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen zusätzlich 0,6 Prozentpunkte, insgesamt also 2,4 % Arbeitnehmeranteil. Grundlage sind die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

Was der Unterschied in Euro bedeutet
Die Arbeitsmarktanalyse der Bundesagentur für Arbeit nennt für 2024 ein monatliches Bruttoentgelt von 4.275 € für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in Pflegeberufen und 4.409 € für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern. Das sind Vergleichswerte für die Beispielrechnung, keine Zusage zu einem individuellen Gehalt.
Pflegeversicherung bei ausgewählten Monatsbruttos
Die Beträge beruhen auf den genannten Arbeitnehmeranteilen. Die Rechnung gilt außerhalb Sachsens und vor Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze.
| Monatsbrutto | Mit Kind | Kinderlos |
|---|---|---|
| 4.275 € (BA, Pflegeberufe) | 76,95 € | 102,60 € |
| 4.409 € (BA, Pflegefachkräfte im Krankenhaus) | 79,36 € | 105,82 € |
| 5.000 € | 90 € | 120 € |
| 7.000 € | 126 € vor Deckelung, BBG prüfen | 168 € vor Deckelung, BBG prüfen |
Bei 7.000 € Monatsbrutto sind die Beträge vor der Deckelung berechnet. Sobald die Beitragsbemessungsgrenze greift, wird nur das Einkommen bis zu dieser Grenze berücksichtigt. Für eine konkrete Netto-Rechnung müssen deshalb Abrechnungsjahr und geltender Grenzwert zusammenpassen.
Kinderstatus und Bundesland vollständig angeben
Die Spalte „Mit Kind“ bildet eine vereinfachte Standardrechnung ab. Gib im Rechner alle abgefragten Angaben zu deinen Kindern an, damit die Berechnung deine Familiensituation berücksichtigt. In Sachsen ist die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten anders. Wähle daher das für deine Abrechnung maßgebliche Bundesland.
Für die Eingabe brauchst du Bruttolohn, Alter, Kinderstatus und Bundesland. Prüfe außerdem, ob die Beitragsbemessungsgrenze des Abrechnungsjahres berücksichtigt wird.
Für dein Familienbudget kannst du Betreuungsausgaben separat betrachten. Der Beitrag erklärt, wie du Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen kannst.
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge richtig trennen
Zuschläge kommen nicht automatisch vollständig netto an. Entscheidend ist, ob sie die Voraussetzungen für Steuerfreiheit erfüllen und ob zusätzlich Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung besteht. Das sind zwei unterschiedliche Prüfungen.
Gerade nach wechselnden Schichten lohnt sich der Abgleich zwischen Dienstnachweis und Abrechnung:

Die Hinweise des Bundesfinanzministeriums zu § 3b Einkommensteuergesetz nennen als steuerfreie Obergrenzen grundsätzlich 25 % für Nachtarbeit, 50 % für Sonntagsarbeit und 125 % für Feiertagsarbeit; für die sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit ist grundsätzlich ein Grundlohn bis 25 € je Stunde maßgeblich. Voraussetzung sind tatsächlich geleistete, entsprechend begünstigte Arbeitszeiten und die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen.
Steuerfreie Obergrenzen für Zuschläge
| Zuschlag | Steuerfrei bis | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 25 % des Grundlohns | Beitragsfreiheit grundsätzlich nur auf Basis von bis zu 25 € Grundlohn je Stunde |
| Sonntagsarbeit | 50 % des Grundlohns | Beitragsfreiheit grundsätzlich nur auf Basis von bis zu 25 € Grundlohn je Stunde |
| Feiertagsarbeit | 125 % des Grundlohns | Beitragsfreiheit grundsätzlich nur auf Basis von bis zu 25 € Grundlohn je Stunde |
Diese Grenzen sind keine Zusage, dass dein Arbeitgeber genau diese Zuschläge bezahlt. Was du erhältst, ergibt sich aus der für dich geltenden Vereinbarung. Außerdem sind besondere Zeitfenster, Feiertage und das Zusammentreffen verschiedener Zuschlagsarten gesondert zu prüfen.
Beispiel mit höherem Grundlohn
Angenommen, dein Grundlohn beträgt 30 € je Stunde und du erhältst einen Nachtzuschlag von 25 %. Daraus ergeben sich rechnerisch 7,50 € Zuschlag für eine entsprechende Nachtstunde. Sind die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, kann dieser Betrag steuerfrei sein.
Für die Beitragsfreiheit wird in diesem vereinfachten Beispiel dagegen nur mit der begrenzten Grundlohnbasis gerechnet. Daraus ergeben sich 6,25 € beitragsfreier Zuschlag und 1,25 € potenziell beitragspflichtiger Anteil. Die Zahlen sind aus den genannten Grenzen abgeleitet und zeigen: Steuerfrei bedeutet nicht automatisch sozialversicherungsfrei.
Lass deshalb getrennte Varianten berechnen:
- Nur Grundgehalt: Damit prüfst du, welches Budget ohne variable Schichten realistisch ist.
- Grundgehalt mit begünstigten Zuschlägen: Hier gehören die voraussichtlichen zuschlagsfähigen Stunden hinein.
- Grundgehalt mit steuerpflichtigen Zulagen: Funktions- oder andere steuerpflichtige Zulagen dürfen nicht versehentlich als steuerfreie Zuschläge laufen.
Für die Einordnung deiner Wochenenddienste hilft der Beitrag zum Zuschlag beim Arbeiten am Sonntag.
Eine ergänzende Darstellung zur Vergütung in der Pflege findest du im Video:
Nicht nur den Zuschlag bewerten
Nach § 6 Arbeitszeitgesetz beträgt die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern grundsätzlich höchstens acht Stunden; eine Verlängerung auf zehn Stunden setzt einen Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden innerhalb eines Monats oder von vier Wochen voraus. Ohne tarifvertragliche Ausgleichsregelung sieht das Gesetz angemessene bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag vor.
Mehr Nachtdienste können deine Auszahlung erhöhen, kosten aber Erholungszeit und schränken deine Freizeitplanung ein. Plane dein notwendiges Monatsbudget deshalb nicht ausschließlich mit möglichst vielen belastenden Schichten. Die entscheidende Frage an ein Angebot lautet: Sind die Zuschläge im ausgewiesenen Stundensatz enthalten oder kommen sie zusätzlich dazu?
Was ein Angebot neben dem Grundgehalt wert ist
Ein Firmenwagen bezahlt keine Miete, kann aber private Mobilitätskosten ersetzen. Eine Kostenerstattung erhöht die Überweisung, ist deshalb jedoch noch kein zusätzliches Gehalt. Genau diese Unterschiede musst du auseinanderhalten, wenn du Angebote wirtschaftlich vergleichen möchtest.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung bleibst du bei dem Unternehmen angestellt, das dich beschäftigt und deine Einsätze organisiert. Du arbeitest zeitweise in den Einsatzbetrieben, während dein Arbeitgeber Vertrag, Abrechnung und Organisation übernimmt. Verbindliche Fragen zu Überlassung und Gleichstellung solltest du anhand der geltenden Vertragsunterlagen klären, nicht anhand einer allgemeinen Netto-Schätzung.
Bestandteile eines Angebots und ihre Wirkung im Netto
| Bestandteil | Steuerliche Wirkung | Im Rechner abbilden als |
|---|---|---|
| Grundgehalt | Steuerpflichtiger Arbeitslohn | Monatsbrutto |
| Zuschläge | Unter gesetzlichen Voraussetzungen teilweise steuerfrei | Eigener Posten neben dem Grundlohn |
| Sonderzahlungen und Prämien | In der Regel steuerpflichtig | Einmalbetrag, im Auszahlungsmonat getrennt ausweisen |
| Firmenwagen zur Privatnutzung | Geldwerter Vorteil | Eigener Posten, nicht im Netto versteckt |
| Übernachtungs- und Verpflegungskosten | Erstattung oder Vergütung, abhängig von der Abrechnung | Nur eintragen, wenn die Abgrenzung klar ist |
| Kinderbetreuungszuschuss | Abhängig von der Ausgestaltung | Nur mit konkreter vertraglicher Grundlage einrechnen |
Geld auf dem Konto und ersparte Kosten unterscheiden
Beim Firmenwagen brauchst du eine nachvollziehbare Darstellung des geldwerten Vorteils. Vergleiche anschließend, welche privaten Fahrzeugkosten für dich tatsächlich entfallen würden. Der Beitrag zum geldwerten Vorteil beim Dienstwagen hilft dir, die Begriffe auf der Abrechnung einzuordnen.
Bei Unterkunft und Verpflegung ist eine andere Frage entscheidend: Entstehen die Ausgaben erst durch den Einsatz oder ersetzen die Leistungen Kosten, die du ohnehin hättest? Eine bezahlte Unterkunft am Einsatzort ist hilfreich, macht aber deine laufende Wohnung zu Hause nicht automatisch günstiger.
Sonderzahlungen behandelst du ebenfalls getrennt. Für die Jahresbetrachtung sind sie relevant, für deine monatliche Miete solltest du dagegen mit regelmäßig verfügbarem Einkommen rechnen. Prüfe bei Prämien außerdem, unter welchen Bedingungen sie fällig werden.
Vergleiche nicht den höchsten ausgewiesenen Gesamtbetrag, sondern das Geld und die Leistungen, die du unter denselben Arbeitsbedingungen tatsächlich erhältst.
Ein fairer Vergleich setzt dieselbe Arbeitszeit und ein vergleichbares Einsatzmodell voraus. Ein mobiles Angebot mit längeren Anfahrten ist etwas anderes als eine wohnortnahe Tätigkeit mit festem Arbeitsweg, selbst wenn die Auszahlung ähnlich aussieht.
Am Ende brauchst du drei getrennte Ergebnisse: den erwarteten Auszahlungsbetrag, den steuerlichen Bruttoeffekt der zusätzlichen Leistungen und deren persönlichen monatlichen Nutzwert. Erst zusammen beantworten sie die Frage, ob dir ein Angebot finanziell und im Alltag wirklich hilft.
So arbeitest du bei BREKSTAR
Bei BREKSTAR erhältst du eine Festanstellung, unbefristet ab Tag 1, in Vollzeit oder Teilzeit. Du wählst deinen Einsatzradius; Einsätze gibt es bundesweit in Kliniken, Senioreneinrichtungen und Wohnheimen. Dein Gehalt läuft auch zwischen Einsätzen weiter.
Die Vergütung liegt bei bis zu 40 € pro Stunde plus Zuschlägen, im Schnitt bei 5.000 bis 7.000 € brutto im Monat. Dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Prämie von bis zu 2.000 €. Für deine persönliche Netto-Rechnung zählen die konkret vereinbarte Arbeitszeit und die Zusammensetzung deines Angebots, nicht allein der mögliche Höchstbetrag.
Die Konditionen für deinen Alltag
- Mobilität: Ein Firmenwagen mit Tankkarte steht dir ab dem ersten Tag auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. In deiner Abrechnung muss dessen steuerliche Wirkung eigenständig nachvollziehbar bleiben.
- Persönliche Betreuung: Du hast einen festen persönlichen Ansprechpartner statt eines Callcenters.
- Familie: BREKSTAR unterstützt dich bei Kinderbetreuungskosten.
- Entwicklung: Fort- und Weiterbildungen sind während der Anstellung möglich.
Wenn du deine beruflichen Möglichkeiten konkret einordnen möchtest, findest du Informationen zur Zeitarbeit als Pflegefachkraft. Für die regionale Planung kannst du beispielsweise die Angaben zur Pflege-Zeitarbeit in Hamburg nutzen.
Was du dafür mitbringen solltest
Zeitarbeit bedeutet, dich auf neue Teams, Dokumentationssysteme und Arbeitsabläufe einzustellen. Die Einarbeitung wiederholt sich bei einem Wechsel des Einsatzortes. Je nach gewähltem Radius kommen außerdem längere Anfahrten hinzu.
Gegenüber einer festen Stelle in einer einzelnen Einrichtung gewinnst du durch die Wahl deines Einsatzradius Gestaltungsspielraum. Dafür bleibt die Stammmannschaft nicht dauerhaft dieselbe. Wer vor allem ein über Jahre unverändertes Team sucht, sollte diesen Unterschied ernst nehmen.
Für deine Entscheidung würde ich deshalb nicht nur auf die Gehaltsobergrenze schauen. Schreib auf, welche Anfahrt für dich machbar ist, wie viel Veränderung du möchtest und welche Arbeitszeit zu deinem Privatleben passt. Der Beitrag zu Kriterien für einen passenden Arbeitgeber in der Pflege bietet dir dafür weitere Prüfpunkte.
Ein passendes Angebot verbindet nachvollziehbare Vergütung mit einem Einsatzmodell, das du dauerhaft leisten möchtest. Die beste Nettozahl nützt wenig, wenn du dafür ständig gegen deine eigenen zeitlichen Grenzen arbeitest.
Fragen zur Netto-Rechnung, die Bewerber wirklich stellen
Welche Voraussetzung gilt für eine Bewerbung?
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger. Diese Qualifikation solltest du bei deiner Bewerbung angeben.
Wie lange dauert die Bewerbung?
Die Bewerbung über die Expressbewerbung dauert etwa eine Minute. Für ein anschließendes Gehaltsgespräch hilft es, wenn du deinen Berufsabschluss, den gewünschten Stundenumfang und deinen möglichen Einsatzradius benennen kannst.
Gibt es Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten?
Ja, BREKSTAR unterstützt dich während der Anstellung bei Kinderbetreuungskosten. Erfasse diese Unterstützung in deiner Planung getrennt vom ausgezahlten Nettogehalt, damit du Gehalt und abgedeckte Ausgaben nicht vermischst.
Kann ich mich während der Anstellung weiterbilden?
Ja, Fort- und Weiterbildungen sind während der Anstellung möglich. Überlege, in welchem Bereich du dich entwickeln möchtest und welche Qualifikationen du bereits mitbringst. Bei einem Jobwechsel zählt neben der Abrechnung auch, ob die Stelle deine fachliche Entwicklung unterstützt.
Wer hilft mir bei Fragen zu meinem Einsatz?
Du hast einen festen persönlichen Ansprechpartner. Das Einsatzmanagement erreichst du rund um die Uhr unter 069 6642 6696. So hast du auch außerhalb üblicher Bürozeiten eine Anlaufstelle für Fragen zu deinem Einsatz.
Mehr Gehalt, ein privat nutzbarer Firmenwagen und persönliche Betreuung gehören zum Angebot von BREKSTAR Medical GmbH. Lass dir Grundgehalt, Zuschläge und Zusatzleistungen getrennt aufschlüsseln, damit deine Netto-Rechnung nachvollziehbar bleibt. Die Bewerbung über die Expressbewerbung dauert etwa eine Minute.



