Du sitzt in der Spätschicht am Rechner. Drei Bewohner warten noch auf ihre Dokumentation, in zehn Minuten beginnt die Übergabe, und der Laptop fährt gerade erst hoch. Zwischen Körperpflege, Medikamentengabe, Telefonaten und handschriftlicher Pflegeplanung bleibt kaum Luft. Gleichzeitig weißt du: Eine lückenhafte Dokumentation kann bei der nächsten Prüfung genauso problematisch sein wie eine Pflege, die nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Genau hier setzt die SIS in der Pflege an. Sie soll die Dokumentation nicht oberflächlicher machen, sondern fachlich fokussieren. Die zentrale Frage lautet deshalb: Kann ein anderes Dokumentationssystem tatsächlich Zeit zurückgeben, ohne die Qualität der Pflege zu verlieren?
Inhaltsverzeichnis
- Warum die SIS deinen Pflegealltag verändert
- Was die SIS ist und woher sie kommt
- Der Aufbau der SIS im Detail
- SIS Pflicht oder freiwillig
- SIS in der Praxis an einem Beispiel
- Wann die SIS Zeit spart und wann nicht
- Deine SIS Checkliste für den nächsten Einsatz
Warum die SIS deinen Pflegealltag verändert
In der Spätschicht zeigt sich schnell, ob Dokumentation entlastet oder zusätzliche Arbeit schafft. Zwischen mehreren Bewohnern, Neuaufnahmen, Ausfällen und der Übergabe brauchst du ein System, das den Blick auf die pflegerisch relevanten Veränderungen lenkt. Genau dafür setzt das Strukturmodell andere Prioritäten als eine Dokumentation, die jeden Bereich täglich gleich ausführlich abfragt.
Bei Herrn König gelingt der Transfer zum Frühstück wie geplant. Er trinkt seine übliche Menge und beteiligt sich an der Körperpflege. Dieser Ablauf muss nicht jeden Tag als langer Text neu erzählt werden, wenn er in der Maßnahmenplanung klar beschrieben ist. Verweigert Herr König plötzlich den Transfer, steht unsicher oder trinkt deutlich weniger, gehört diese Abweichung in den Pflegebericht.
So funktioniert die SIS wie eine gute Übergabe: Sie hält fest, was für die weitere Versorgung handlungsleitend ist. Ressourcen, Wünsche, Risiken und erforderliche Unterstützung werden miteinander verbunden. Routine bleibt übersichtlich, Veränderungen bekommen Raum. Das Bundesgesundheitsministerium ordnet diesen Ansatz in seiner Übersicht zum Strukturmodell als Beitrag zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ein.
Die fachliche Verantwortung bleibt bei dir. Du musst einschätzen, was die Person selbst kann, welche Risiken aus der Situation entstehen und wann eine Beobachtung eine Reaktion erfordert. Eine kurze Dokumentation ist daher nicht automatisch eine gute Dokumentation. Fehlen Begründung, Verlauf oder konkrete Maßnahmen, spart sie keine Zeit, sondern erzeugt später Rückfragen.
Praxisregel: Routine gehört in die Maßnahmenplanung. Veränderungen, Abweichungen und relevante Ereignisse gehören in den Bericht.
Auch der Versorgungsbereich macht einen Unterschied. Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI und ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V folgen nicht derselben Logik. Die SIS kann den pflegerischen Überblick erleichtern, ersetzt aber keine erforderlichen Nachweise zur Behandlungspflege.
Bei hoher Fallzahl oder komplexen Krankheitsverläufen entsteht trotz Strukturmodell neuer Aufwand, etwa durch häufige Einschätzungen, Abstimmungen und Anpassungen. Der Überblick zum Personalmangel in der Pflege verdeutlicht, warum ein schlankeres Dokumentationssystem allein die Belastung nicht beseitigt.:VEVENT
Was die SIS ist und woher sie kommt
Stell dir den Erstbesuch bei einer pflegebedürftigen Person vor: Neben Diagnosen zählen ihre Gewohnheiten, Fähigkeiten und eigenen Ziele. Genau dort setzt die strukturierte Informationssammlung, kurz SIS, an. Sie ist das zentrale Instrument des Strukturmodells und eröffnet einen personenzentrierten Pflegeprozess. Statt Menschen vor allem nach Defiziten oder vorgegebenen AEDL-Kategorien zu beschreiben, hältst du ihre Sicht, vorhandenen Fähigkeiten, Unterstützungsbedarfe und fachlich zu prüfenden Risiken fest.
Entwickelt wurde die SIS 2013 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Daran wirkten Fachleute aus Praxis, Wissenschaft, Management, Ländervertretungen und Prüfinstanzen mit. Der bundesweite Umstieg auf das Strukturmodell begann ab 2014. Die Formularversion 2.0 wurde 2017 standardisiert. Heute gibt es Varianten für ambulante Pflege, stationäre Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege. Einen Überblick über Expertenstandards in der Pflege bietet eine ergänzende fachliche Einordnung, denn SIS und Expertenstandards erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Vier Phasen statt Dokumentation um ihrer selbst willen
Das Strukturmodell führt durch vier Phasen:
- Einschätzung: Du sammelst die Sicht der pflegebedürftigen Person und deine fachlichen Beobachtungen.
- Planung: Daraus leitest du Risiken, Ressourcen und individuelle Unterstützung ab.
- Durchführung: Du setzt vereinbarte Maßnahmen um und beobachtest Veränderungen.
- Evaluation: Du prüfst, ob die Maßnahmen noch passen.
Die SIS ist kein vollständiger Pflegeplan. Sie bildet den Zugang zu Bedarfserhebung und Risikoeinschätzung. Maßnahmenplanung, Pflegebericht, Behandlungsbogen und weitere notwendige Nachweise bleiben erforderlich. Der Deutsche Pflegerat beschreibt diese Bausteine des Strukturmodells als zusammenhängendes Konzept.
Im Alltag kann die SIS Zeit sparen, weil du relevante Informationen bündelst. Bei hoher Fallzahl oder komplexen Verläufen wächst der Aufwand jedoch durch Einschätzungen, Absprachen und Anpassungen. Gute SIS-Dokumentation verlangt deshalb fachliche Entscheidungskraft, nicht bloß kürzere Texte.
Der Aufbau der SIS im Detail
Das SIS-Formular gliedert sich in sechs pflegerelevante Themenkomplexe. Sie helfen dir, das Erstgespräch strukturiert zu führen, ohne die Aussagen des Menschen in ein starres Schema zu pressen. Die sechs Bereiche sind:
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Du erfasst Orientierung, Verständnis, Ausdruck, Wahrnehmung und die Möglichkeit, Bedürfnisse mitzuteilen.
- Mobilität und Beweglichkeit: Hier geht es um Lagewechsel, Transfers, Gehen, Hilfsmittel und Bewegungsressourcen.
- Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen: Dazu zählen der Umgang mit Erkrankungen, Beschwerden, Therapieanforderungen und beobachtungsrelevante Belastungen.
- Selbstversorgung: Du schaust auf Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken, Ausscheidung und den Umfang notwendiger Unterstützung.
- Leben in sozialen Beziehungen: Dieser Bereich nimmt Kontakte, Gewohnheiten, Rückzug, Kommunikation und persönliche Beziehungen in den Blick.
- Wohnen und Häuslichkeit: Hier werden die Gestaltung des Wohnumfelds, Alltagsgewohnheiten, Sicherheit und persönliche Ordnung berücksichtigt.
Von der Aussage zur fachlichen Einschätzung
Im Erstgespräch sammelst du nicht nur Fakten. Du lässt die Person erzählen und hältst relevante Aussagen möglichst nah an ihrer eigenen Perspektive fest. Danach ergänzt du deine professionelle Beobachtung. Wenn eine Bewohnerin sagt, sie könne allein aufstehen, du aber beim Transfer ein deutliches Wegknicken beobachtest, stehen beide Perspektiven nebeneinander und müssen fachlich eingeordnet werden.
Aus den Stichworten entstehen anschließend Bedarf und Risiko. Ein unsicherer Transfer kann auf ein Sturzrisiko hinweisen. Eingeschränkte Mobilität kann eine genauere Einschätzung der Hautsituation erforderlich machen. Eine geringe Trinkbereitschaft kann Maßnahmen zur Beobachtung und Unterstützung begründen. Die SIS liefert dabei den Anlass, sie ersetzt nicht deine fachliche Entscheidung.
| SIS-Baustein | Leitfrage für deine Einschätzung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Verhalten und Aussagen | Wie erlebt die Person ihre Situation? | Bewohnerperspektive |
| Fähigkeiten und Ressourcen | Was gelingt selbstständig oder mit Anleitung? | Erhaltene Kompetenzen |
| Risiken und Belastungen | Wo kann eine Gefährdung entstehen? | Fachliche Risikoeinschätzung |
| Maßnahmenplanung | Was muss wann und wie geschehen? | Handlungsleitender Pflegeplan |
Die Maßnahmenplanung übersetzt die Erkenntnisse in den Alltag. Sie sollte nicht bloß wiederholen, was in der SIS steht, sondern dem Team sagen, wer was wann und auf welche Weise tut. Ein Eintrag wie „Mobilität fördern“ bleibt zu allgemein. Handlungsleitender ist eine konkrete Beschreibung des Transfers, des benötigten Hilfsmittels und der erforderlichen Unterstützung.
Für vertiefende Einordnungen zu fachlichen Einschätzungen eignen sich Assessment-Beispiele aus der Pflege. Wichtig bleibt: Ein Assessment oder die SIS ersetzt weder Beobachtung noch Evaluation. Beides muss zur tatsächlichen Situation passen.
SIS Pflicht oder freiwillig
Im Pflegealltag entsteht leicht der Eindruck, die SIS sei vorgeschrieben, sobald eine Einrichtung nach dem Strukturmodell arbeitet. Rechtlich zählt jedoch eine andere Ebene: Die SIS selbst ist nicht bundesweit gesetzlich verpflichtend. Verbindlich ist der Pflegeprozess mit Informationssammlung, Maßnahmenplanung, Durchführung und Evaluation. Diese Unterscheidung beeinflusst Dokumentationsaufwand, Prüfsicherheit und die fachliche Verantwortung.
Für Leistungen nach SGB XI ist das Strukturmodell eine etablierte Form der Pflegedokumentation. Mehr als 80 Prozent der ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen nutzen es laut einer fachlichen Einordnung zur SIS. Deshalb wirkt die SIS vielerorts wie ein Standard. Eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung entsteht daraus nicht.
Bei Leistungen nach SGB V musst du genauer trennen. Erbringt ein Dienst ausschließlich ärztlich verordnete Behandlungspflege, ist die SIS nicht automatisch erforderlich. Für diese Leistungen gelten die jeweiligen Vorgaben der Behandlungspflege und des Leistungserbringers. Ein Dienst kann die SIS freiwillig einsetzen, darf sie aber nicht mit einer gesetzlichen Dokumentationspflicht gleichsetzen.
Der Vergleich nach Leistungsbereich
| Leistungsbereich | Rechtsgrundlage | SIS verpflichtend? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Ambulante Pflege nach SGB XI | Pflegeversicherung und Pflegeprozess | Nein, nicht die SIS selbst | Der Pflegeprozess muss nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert werden. |
| Stationäre Langzeitpflege nach SGB XI | Pflegeversicherung und Strukturmodell | Nein, nicht die SIS selbst | Das Strukturmodell ist weit verbreitet und bildet die SIS als Kerninstrument ein. |
| Behandlungspflege nach SGB V | Ärztliche Verordnung und leistungsbezogene Dokumentation | Nein | Andere Dokumentationsanforderungen können gelten. |
| Kombination aus SGB XI und SGB V | Pflege- und Krankenversicherung | Nicht pauschal | Die Dokumentation muss die jeweiligen Leistungen sauber trennen. |
Bei einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst geht es nicht um möglichst viele ausgefüllte Seiten. Nachvollziehbar sein müssen die Situation der pflegebedürftigen Person, deine fachliche Einschätzung, die geplanten Maßnahmen und relevante Veränderungen. Eine gut geführte SIS kann diese Verbindung übersichtlich zeigen, wenn sie mit Beobachtung und Evaluation übereinstimmt.
Für die gemeinsame Orientierung im Team helfen auch Hinweise zur Dokumentation der Pflege. So bleibt erkennbar, welche Angaben den Pflegeprozess nach SGB XI betreffen und welche Anforderungen aus SGB V stammen.
SIS in der Praxis an einem Beispiel
Frau Berger ist 82 Jahre alt und nach einer Oberschenkelhalsfraktur neu in ein Pflegeheim eingezogen. Ihre Tochter kommt täglich. Frau Berger möchte möglichst selbstständig bleiben, wirkt beim Aufstehen aber unsicher und lehnt Trinknahrung ausdrücklich ab. An diesem Beispiel lässt sich zeigen, wie die SIS vom Erstgespräch bis zur Evaluation arbeitet.
Schritt eins und zwei
Pfleger Markus führt das Erstgespräch nicht als Verhör. Er geht die sechs Themenkomplexe durch, lässt Rückfragen zu und notiert aussagekräftige Stichworte. Unter Mobilität hält er den unsicheren Transfer mit dem Rollator fest. Unter Selbstversorgung dokumentiert er, wobei Frau Berger Unterstützung akzeptiert. Bei Ernährung notiert er ihre Abneigung gegen Trinknahrung und berücksichtigt zugleich, dass ihre Tochter täglich zu Besuch kommt.
Anschließend ordnet Markus die Informationen fachlich ein. Die eingeschränkte Mobilität begründet eine genauere Einschätzung des Sturz- und Dekubitusrisikos. Die geringe Akzeptanz der Trinknahrung wird nicht als „unkooperativ“ bewertet, sondern als relevante Präferenz für die weitere Planung. Die Tochter wird als Ressource und als mögliche Informationspartnerin berücksichtigt.
Schritt drei und vier
Aus der Einschätzung entsteht ein Maßnahmenplan, der für das Team verständlich und umsetzbar ist:
- Mobilisation: Frau Berger erhält täglich zwei geplante Mobilisationseinheiten mit dem geeigneten Hilfsmittel und der vereinbarten Unterstützung.
- Hautbeobachtung: Die Pflegekräfte führen eine regelmäßige Hautinspektion durch und achten besonders auf gefährdete Bereiche.
- Trinkbegleitung: Das Team führt ein Trinkprotokoll und fragt die Akzeptanz der angebotenen Getränke ab, statt die abgelehnte Trinknahrung unverändert weiter anzubieten.
- Einbindung der Tochter: Beobachtungen und Wünsche werden im vereinbarten Rahmen mit der Tochter abgestimmt.
Der Pflegebericht wird nicht mit Routineformulierungen gefüllt. Wenn Frau Berger wie geplant trinkt und der Transfer gelingt, reicht die geplante Dokumentation. Wenn sie das Trinken verweigert, beim Transfer heute nicht sicher steht oder neue Unterstützung benötigt, dokumentiert Markus die Abweichung, die Beobachtung und die Reaktion des Teams.
Zwischen SIS, Maßnahmenplanung und Bericht entsteht so eine klare Kette. Die SIS erklärt die Ausgangslage, die Planung beschreibt das Vorgehen, der Bericht zeigt relevante Abweichungen und die Evaluation prüft, ob das Vorgehen noch passt. Ein Muster zum Schreiben von Pflegeberichten kann dir helfen, diese Logik im Team einheitlich zu besprechen.
Das folgende Video kann die praktische Orientierung ergänzen:
Wann die SIS Zeit spart und wann nicht
Die SIS entlastet vor allem bei stabilen Bewohnerinnen und Bewohnern, eingespielten Routinen und einem gemeinsamen Verständnis für relevante Abweichungen. Die Maßnahmenplanung beschreibt die wiederkehrenden Abläufe. Im Pflegebericht bleibt dadurch Platz für Veränderungen, statt jeden unveränderten Handgriff erneut im Fließtext festzuhalten. Das funktioniert ähnlich wie ein gut lesbarer Fahrplan: Die Standardstrecke steht fest, dokumentiert werden vor allem Umleitungen und besondere Ereignisse.
Erfahrene Pflegekräfte berichten von einer möglichen Verkürzung der Dokumentation pro Schicht um 10 bis 15 Minuten, wenn Fließtexte entfallen und nur Abweichungen festgehalten werden, laut einer fachlichen Darstellung zur SIS-Praxis. Die Zeitersparnis stellt sich jedoch nicht automatisch ein. Sie setzt voraus, dass das Team die Systematik sicher beherrscht und alte Dokumentationsgewohnheiten nicht zusätzlich weiterführt.
Drei Situationen mit zusätzlichem Aufwand
Komplexe Verläufe: Bei häufig wechselndem Allgemeinzustand genügt eine einmalige Einschätzung selten. Verändert sich die Situation deutlich, müssen Risiken, Ressourcen und Maßnahmen erneut geprüft werden. Das ist fachlich notwendig und bindet Zeit.
Hohe Fallzahl: Ein ausführliches Erstgespräch braucht Ruhe. Muss eine Pflegefachkraft gleichzeitig mehrere Neuaufnahmen, die laufende Versorgung und Übergaben bewältigen, wird die SIS leicht zwischen Tür und Angel ausgefüllt. Stichworte bleiben dann ohne Zusammenhang, die Planung muss später ergänzt werden.
Personelle Engpässe: Die SIS wirkt nicht durch das Formular allein. Pflegefachkräfte müssen Aussagen einordnen, Risiken erkennen und handlungsleitende Maßnahmen formulieren. Die Bundesagentur für Arbeit meldete für 2025 rund 60.000 arbeitslos gemeldete Pflegekräfte und bewertete die Pflege weiterhin als Bereich mit erheblichem und anhaltendem Fachkräftemangel in ihrer Arbeitsmarktinformation. Im selben Jahr waren rund 32.000 Personen in der Pflege über Leiharbeit tätig.
Auch die Abgrenzung der Leistungsbereiche muss sitzen: Leistungen nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V folgen unterschiedlichen Aufträgen und dürfen nicht unklar vermischt werden.
Schulungen und Teamentwicklung bestimmen deshalb die Wirkung. Leitungskräfte brauchen Zeit für Erstaufnahmen, Fallbesprechungen und Nachschulungen. Sonst sammelt die SIS beliebige Stichworte, statt den Pflegealltag fachlich zu steuern.
Deine SIS Checkliste für den nächsten Einsatz
Vor dem Erstgespräch, bei der Evaluation und im Teamgespräch kannst du dich an dieser kurzen Checkliste orientieren. Sie ersetzt keine pflegefachliche Einschätzung, hilft dir aber, die vier Phasen des Strukturmodells konsequent zu verbinden.
Erkennen und einschätzen
- Perspektive öffnen: Frage zuerst, wie die pflegebedürftige Person ihre Situation selbst erlebt. Hake die Themenkomplexe nicht bloß ab.
- Sechs Bereiche prüfen: Berücksichtige Kognition und Kommunikation, Mobilität, krankheitsbezogene Anforderungen, Selbstversorgung, soziale Beziehungen sowie Wohnen und Häuslichkeit.
- Ressourcen festhalten: Notiere nicht nur, was nicht gelingt. Beschreibe auch Fähigkeiten, Gewohnheiten, Motivation und vorhandene Unterstützung.
- Risiken begründen: Leite Risiken aus Beobachtung und Situation ab. Ein pauschaler Satz ohne nachvollziehbare Grundlage hilft dem Team nicht.
Planen und durchführen
- Maßnahmen ableiten: Jede Maßnahme muss auf einen konkreten Bedarf oder eine Ressource reagieren.
- Handlungsleitend formulieren: Beschreibe so, dass eine Kollegin oder ein Kollege die Unterstützung im Alltag sicher nachvollziehen kann.
- Routine entlasten: Wiederkehrende Abläufe gehören in die Maßnahmenplanung. Der Pflegebericht konzentriert sich auf Abweichungen und relevante Ereignisse.
- SGB-Leistung trennen: Prüfe, ob du Leistungen nach SGB XI, SGB V oder beide Bereiche dokumentierst. Die SIS ist nicht automatisch für ausschließlich ärztlich verordnete Behandlungspflege erforderlich.
Evaluieren
- Veränderungen ernst nehmen: Ein Krankenhausaufenthalt, ein Sturz oder eine Veränderung des Allgemeinzustands kann eine erneute Einschätzung auslösen.
- Wirksamkeit prüfen: Frage, ob die Maßnahme im Alltag funktioniert und von der Person akzeptiert wird.
- Team abgleichen: Wenn Kolleginnen dieselbe Situation unterschiedlich einschätzen, braucht es eine gemeinsame fachliche Klärung.
- Dokumentation bereinigen: Entferne oder ändere Maßnahmen, die nicht mehr zur aktuellen Situation passen.
Die Rahmenbedingungen bleiben entscheidend. Entbürokratisierung gelingt nur, wenn Leitungskräfte Schulungszeit einplanen, für die Erstaufnahme ausreichend Personal bereitsteht und die SIS als Ergänzung zur fachlichen Einschätzung verstanden wird. Der steigende Pflegebedarf verschärft diese Aufgabe. Der BARMER Pflegereport 2025 nennt 5.688.473 Pflegebedürftige in der Pflegestatistik 2023 in seiner Auswertung. Gleichzeitig zeigen die Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI, wie konkret stationäre Einrichtungen Personal nach Pflegegrad und Qualifikation planen müssen laut Bundesanzeiger. In bestimmten pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten außerdem verbindliche Untergrenzen, darunter fünf Patienten pro Pflegekraft in der Tagschicht und zwölf in der Nachtschicht nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums.
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